Elsners Anwalt brachte Beschwerde gegen Justiz ein. | Geheime Akten wurden ständig veröffentlicht. | Wien/Strassburg. Wenn es nach Wolfgang Schubert, dem Anwalt von Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner geht, dann könnten sich die Bemühungen der Staatsanwaltschaft, eine Verurteilung Elsners zu erreichen, als gegenstandslos herausstellen.
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Am 12. Oktober hat Schubert eine Beschwerde wegen Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte Elsners beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (UVS) eingebracht. Diese Beschwerde ist der erste, juristisch notwendige Schritt, um letztlich schon im Vorfeld des Prozesses gegen Elsner durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg feststellen zu lassen, dass ein faires Verfahren nicht mehr möglich ist. Das Recht auf ein solches ("fair trial") ist im Artikel 6 Absatz 1 der Menschenrechtskonvention festgeschrieben.
Ziel: Nichtigkeit
Als Grund für die Beschwerde wird angeführt, dass wiederholt dem Amtsgeheimnis unterliegende Aktenteile den Medien zugespielt wurden. Trauriger Höhepunkt sei der vollständige Abdruck des Entwurfes der Anklageschrift in der Info-Illustrierten "News" gewesen. All diese Indiskretionen hätten laut Beschwerde zu einer menschenrechtswidrigen Vorverurteilung geführt.
Welche Konsequenzen es hätte, wenn der EGMR zum Schluss kommt, dass das Verfahren gegen Elsner den Prinzipien eines "fair trial" widerspricht, erläutert Schubert so: "Dann müsste das Verfahren aufgehoben werden." Eine eventuelle Verurteilung Elsners wäre nichtig. "Das kann der EGMR", betont der Anwalt.
Wie hoch allerdings die Chancen dafür sind, ist schwer zu beurteilen. Schubert gesteht zu, dass er mit seiner Vorgangsweise juristisches Neuland betritt: "Einen völlig vergleichbaren Fall hat es bisher noch nicht gegeben."