Gewerkschaftsvertreter sehen Schwachstelle in der gesetzlichen Regelung der Koalition.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 2 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Mehr als 150.000 Pflegekräfte und Heimhelferinnen erhalten in diesen Dezembertagen den von ÖVP und Grünen Mitte Mai versprochenen Pflegebonus. Bei einem großen Teil der Fälle sind das 2.000 Euro brutto zusätzlich im Monat. Der Unmut bei Betroffenen und Gewerkschaftern bei der Sonderzahlung ist damit allerdings nicht verraucht. Im Gegenteil: Gewerkschaftsvertreter kritisieren, dass bereits die gesetzliche Grundlage für die Extrazahlung Probleme schafft. Der Pflegebonus ist nicht nur für das heurige Jahr, sondern auch für 2023 zugesagt worden. Deswegen gibt es jetzt die klare Forderung an den für die Pflege auf Bundesebene zuständigen Sozialminister Johannes Rauch (Grüne), das entsprechende Gesetz nachzujustieren und außerdem eine Ausweitung des Bezieherkreises vorzunehmen.
Was die jetzige Extrazahlung im Dezember betrifft, so sorgt nach wie vor der Umstand, dass die 2.000 Euro als Bruttobetrag überwiesen werden, für Missfallen. Vertreter der Gewerkschaft der öffentlich Bediensteten und der younion, der früheren Gemeindebediensteten, wettern darüber, dass von Sozialminister Rauch und ÖVP-Sozialsprecher Klubobmann August Wöginger bei der Präsentation der Pflegereform im Mai ein 15. Monatsgehalt in Aussicht gestellt worden sei. Nun hole sich der Staat auch den Dienstgeberanteil an dem Bruttogehalt wieder zurück. Den laut Sozialministerium rund 150.000 Pflegekräfte und Heimhelferinnen, die heuer einen Pflegebonus erhalten, bleibt damit netto viel weniger als die 2.000 Euro.
1.900 Euro brutto in Tirol
In Tirol sind es sogar noch weniger. Denn dort wurde der Pflegebonus schon im Spätsommer, wohl nicht zufällig vor der Tiroler Landtagswahl am 25. September, zugestanden. Allerdings waren es dort lediglich 1.900 Euro brutto exklusive Dienstgeberbeitrag, wie der "Wiener Zeitung" in der Landeregierung in Innsbruck bestätigt wurde. Im September haben sich die Soziallandesräte jedoch auf einen bundesweit einheitlichen Pflegebonus verständigt. In Tirol blieb offen, ob es eine Nachzahlung der 100 Euro brutto geben wird. In Salzburg werden beispielweise erst Mitte Dezember im Landtag die Weichen gestellt, damit alle im Bundesland betroffenen Beschäftigten den Pflegebonus erhalten können. Die Bundesländer haben sich – vergeblich – für einen Nettobetrag von 2.000 Euro als Bonus stark gemacht.
Anders sieht es, wie mehrfach berichtet, in Niederösterreich aus. Dort erhalten rund 23.000 Beschäftigte in der Pflege zusätzlich zu der bundesweiten Zahlung von 2.000 Euro brutto noch 500 Euro netto als Pflegebonus. Diese Zahlung wurde im Vorfeld der Landtagswahl in Niederösterreich am 29. Jänner 2023 zugestanden. Landtagswahlen gibt es allerdings auch in Kärnten am 5. März 2023 und in Salzburg am 23. April 2023.
In einem offenen Brief an den Sozialminister machen Gewerkschafter auf eine andere Problematik aufmerksam, die die "Wiener Zeitung" bereits Ende Oktober aufgezeigt hat. Basis für den Pflegebonus ist die gesetzliche Regelung im Entgelterhöhungszweckzuschussgesetz. Dieses von der Koalition im Nationalrat beschlossene Gesetz sieht jedoch die Auszahlung des Pflegebonus nicht nach der Zahl der betroffenen Pflegekräfte, sondern nach der Einwohnerzahl in den Bundesländern vor, womit sich automatisch eine Diskrepanz ergibt. Denn damit ist an sich die Auszahlung der selben Summe als Bonus in allen Bundesländern nicht gewährleistet. Wobei es rein technisch so ist, dass die Bundesländer zunächst die Beträge für den Pflegebonus vorstrecken, dieser wird ihnen dann im Nachhinein 2023 vom Bund refundiert.
Regelung ab 2024 ist nicht geklärt
In Summe sind für 2022 und 2023 jeweils 285 Millionen Euro für die Sonderzahlungen veranschlagt. Der genaue Modus für die Auszahlung im kommenden Jahr ist noch offen, eine Korrektur der gesetzlichen Bestimmungen im Nationalrat wäre noch möglich. Völlig offen ist außerdem, wie es ab 2024 weitergeht. Denn die Zusage von ÖVP und Grünen beinhaltet vorerst nur die Auszahlung für die zwei Jahre. Deswegen gibt es von Gewerkschaftsseite jetzt die Forderung, für 2023 das Gesetz für den Pflegebonus zu ändern. Die vorgesehenen Berufsgruppen sollten demnach ausgeweitet werden, "damit alle, die im System Gesundheit und Pflege seit Jahren unter schwierigsten Verhältnissen ihr Bestes geben, davon profitieren können". Der Druck wird mit Sicherheit aufrecht bleiben. Schließlich steht im Herbst 2024 die nächste reguläre Nationalratswahl auf dem Terminkalender. (ett)