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Luxemburg und Österreich stimmen EU-Verhandlungen mit Schweiz und anderen Staaten zu.
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Brüssel. Hehren Zielen allein ist es nicht geschuldet. Wenn die EU-Staaten sich nun verstärkt den Kampf gegen Steuerbetrug auf die Fahnen heften, steckt nicht bloß der Wille zur Verfolgung von Straftaten dahinter. Es geht auch ums Geld: Schuldenkrise und Rezession haben nicht zuletzt den Druck erhöht, mehr Einnahmen für die Staatskasse zu sichern. Immerhin entgehen der Gemeinschaft durch Steuerhinterziehung und -flucht jährlich an die tausend Milliarden Euro, schätzt die EU-Kommission.
Daher ist - nach jahrelangem Stillstand - Bewegung in die Debatten um schärfere Steuergesetze gekommen. Und das nicht nur in der Union. Die 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) drängen auf rigidere Vorgaben; die Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) soll die bisherigen Standards in die Höhe schrauben. Schon haben die Schweiz und Liechtenstein die Bereitschaft angekündigt, über einen Austausch von Steuerdaten mit anderen Ländern zu sprechen. Auch das Finanzzentrum Singapur, vor ein paar Jahren noch eines der großen Steuerparadiese, hat nun angekündigt, einem OECD-Abkommen beizutreten und somit internationale Regeln zu übernehmen. Der Standard der Organisation sieht bisher einen Austausch von Informationen auf Anfrage vor, also noch nicht automatisch.
Auf erweiterte Standards drängt aber die EU-Kommission und möchte dies ebenfalls mit fünf Drittstaaten durch Verträge fixieren. Die Verhandlungen mit der Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino darüber kann sie nun aufnehmen, nachdem Luxemburg und Österreich als letzte der 27 Mitglieder ihre Blockade gegen das Gesprächsmandat der Brüsseler Behörde aufgehoben haben. So stimmte auch Finanzministerin Maria Fekter bei einem Treffen mit ihren EU-Amtskollegen den Verhandlungen zu.
Bilaterale Verträge in Kraft
Gleichzeitig betonte sie, dass die Forderungen ihres Ressorts erfüllt worden seien. So gebe es im Mandat der Kommission einen Verweis auf die OECD-Standards und deren weitere Entwicklung. Ebenso sei angestrebt, mehr Transparenz bei der Eigentümerschaft von anonymen Trusts zu schaffen. "Und die EU-Kommission hat klargestellt, dass unsere bilateralen Abkommen mit der Schweiz und Liechtenstein nach wie vor gelten", stellte Fekter fest. Daher könne Österreich fürs Erste die Quellenbesteuerung behalten. Diese zieht es bisher dem automatischen Datenaustausch vor.
Die beiden Verträge sehen neben der Quellensteuer auch eine Abgeltungssteuer für die Vergangenheit vor: Mit der Schweiz wurde eine Milliarde Euro und mit Liechtenstein eine halbe Milliarde Euro vereinbart. Diese Einmalzahlungen werden nach Österreich überwiesen und seien von künftigen möglichen Vertragsänderungen auch nicht betroffen, heißt es aus dem Finanzministerium.
Die Quellensteuer selbst - die auf Teile eingehoben wird, die nicht von den EU-Regelungen zur Zinsbesteuerung umfasst sind - bringt Wien Einnahmen von rund 75 Millionen Euro pro Jahr. Sollte die Schweiz beispielsweise sich mit der Union also nicht auf eine Ausweitung der Vorgaben zur Zinsensteuer einigen, könnte Österreich das Abkommen in diesem Rahmen beibehalten.
Schon innerhalb der EU gestalten sich die Arbeiten an einer Reform der Zinsbesteuerung schwierig. So soll der Informationsaustausch nicht nur geografisch, sondern auch inhaltlich erweitert werden: Er soll künftig neben Privatpersonen auch gewisse juristische Personen betreffen, sowie neben Zinserträgen Dividenden und andere Kapitalerträge. Offengelegt werden sollen ebenfalls Daten über bisher oft undurchsichtige Konstruktionen wie Trusts oder Stiftungen.
Eine Einigung auf solch eine Ausweitung kam aber bei der Zusammenkunft der Finanzminister nicht zustande. Luxemburg äußerte Einwände, und auch Österreich war gegen eine Annahme der Kommissionsvorschläge. "Politisch können wir sie unterstützen, aber wir müssen noch mehr darüber wissen", sagte der luxemburgische Finanzminister Luc Frieden in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Fekter. Er wünscht sich etwa Auskunft über das Ausmaß der Regelungen und ihre rechtliche Basis.
Budget 2013 aufgestockt
Eine Verständigung hingegen gab es im Ringen um den Nachtragshaushalt. Die Kommission hatte für anstehende Zahlungen eine Aufstockung des heurigen Budgets um 11,2 Milliarden Euro gefordert. Die Minister einigten sich nun auf die Auszahlung der ersten Tranche in Höhe von 7,3 Milliarden Euro.