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Sozialversicherungschef Lehner kritisiert Zögern von Gesundheitsminister Anschober und verteidigt Mahnungen wegen gestundeter Beiträge.
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Bis Ende März soll der elektronische Impfpass in ganz Österreich zum Einsatz kommen. Für die Führung der Sozialversicherungsträger fehlt allerdings noch ein wichtiger Baustein für einen sinnvollen Einsatz der neuen elektronischen Variante. Bisher ist nicht sichergestellt, dass auch die Impfungen verpflichtet eingetragen werden müssen. Der Chef der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS), in der seit dem Vorjahr Gewerbetreibende und Bauern vereint sind, Peter Lehner, drängt deswegen Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) im Gespräch mit der "Wiener Zeitung", zu einem entsprechenden Erlass. "Ich halte das für wirklich schade, dass man hier so zögert", beklagt Lehner. Vor allem im Zusammenhang mit den nun verstärkt anlaufenden Corona-Impfungen wäre das besonders wichtig und sinnvoll.
"Das ist ein Konsens in der Sozialversicherung", betont der Kassenchef, der seit Anfang Jänner Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger ist. "Wir alle wollen dieses Tool nutzen", erläutert er, "weil wir alle interessiert sind, die Normalität wiederherzustellen." Wobei ausdrücklich klargestellt wird, dass es nicht um die Pflicht gehe, dass sich alle Österreicher einer Corona-Impfung unterziehen, sondern dass bei alle Impfungen, die erfolgen, verpflichtend eine Eintragung in den elektronischen Impfpass vorgenommen wird. Wenn in Österreich in den kommenden Monaten die Corona-Impfungen großflächig für die Bevölkerung angeboten werden, "soll das schon am Laufen sein". Dann könnten die Daten, selbstverständlich in anonymisierter Form, verwendet werden, um etwa herauszufinden, in welcher Region oder welche Bevölkerungsgruppe die Corona-Impfungen besonders stark oder wenig in Anspruch nimmt. "Wir brauchen nur das Go des Ministers", meint Lehner. Die Impfungen müssten dann nur entsprechend in den neuen elektronischen Impfpass eingetragen werden, um einen Überblick zu erhalten, was geimpft werde.
Grundsätzlich funktioniere der elektronische Impfpass. Bis Ende März soll nun vor allem noch die Software in den Arztpraxen entsprechend ausgestattet werden. Erst vor kurzem hat der Nationalrat grünes Licht dafür gegeben, dass niedergelassene Ärzte dafür 1300 Euro erhalten, die zunächst von der Krankenversicherung, letztlich aber aus dem Corona-Hilfsfonds des Bundes übernommen werden.
"Keine Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen"
Damit geht es um jenes Thema, das in den vergangenen Monaten den meisten Staub aufgewirbelt hat: die Abdeckung fehlender Beitragseinnahmen nach dem Wirtschaftseinbruch durch die Corona-Krise, vor allem für die österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für Arbeiter und Angestellte. Die Koalition hat die Entscheidung darüber bis Mai dieses Jahres zurückgestellt. Man sei sich jetzt über den Prozess einig, denn es lasse sich bisher nicht genau sagen, wie hoch die Mittel des Bundes zur Abdeckung der Ausfälle der Beiträge genau sein müssten. Da seien Zahlen zwischen 170 Millionen und einer Milliarde Euro genannt worden. Für den Sozialversicherungsvorsitzenden steht in dem Zusammenhang eines außer Frage: "Es darf zu keinen Beitragserhöhungen und zu keinen Leistungskürzungen kommen. Das ist die oberste Maxime." Vor allem die SPÖ-Arbeitnehmervertreter in der Sozialversicherung mit dem Gewerkschafter Andreas Huss an der Spitze haben auf Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Gesundheitsminister Anschober Druck auf eine Entscheidung gemacht. Ein "Blanko"-Antrag von ÖVP und Grünen im Nationalrat, der noch keinerlei Summe für die Bundeshilfe für die Gesundheitskasse enthalten hat, ist vor Weihnachten zwar im Nationalrat eingebracht, aber dann bis Mai zurückgestellt worden.
Für Aufregung sorgt, dass die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen, deren Obmann der Welser Lehner ist, in Schreiben im Februar über bisher gestundete Sozialversicherungsbeiträge informiert. Entsprechende Schreiben werden ausgeschickt. Der Sozialversicherungschef betont, dass es dabei um gestundete Beiträge aus dem Jahr 2019 und damit vor dem Ausbruch der Corona-Epidemie, die im Mitte März 2020 zum ersten Lockdown geführt hat, gehandelt hat. Lehner stellt fest, es gehe dabei darum, "individuelle Lösungen" mit den einzelnen Betrieben wegen der ausständigen Zahlungen zu treffen. "Wir sind nicht die, die eine Pleitewelle auslösen wollen", versichert er. Man wolle aber auch nicht "sogenannte Zombie-Unternehmen" unterstützen.
Lehner führt bei den Bemühungen um individuelle Lösung für gestundete Beiträge auch ins Treffen, dass gleichzeitig auch nicht jene Unternehmen benachteiligt werden sollen, die ihre Beiträge trotz wirtschaftlicher Probleme gezahlt haben. "Es ist unfair gegenüber jenen, die sich das vom Mund abgespart haben." Er wolle bei Zahlungen säumige Betriebe "weder belohnen noch bestrafen". Er macht auch noch auf den langfristigen Effekt aufmerksam, weil ausbleibende Beitragszahlungen letztlich später auch geringere Pensionszahlungen zur Folge haben. "Wir haben doch auch eine Verantwortung. Das ist nicht wie eine Rechnung, die nicht gezahlt wird, das hat Auswirkungen", warnt der Sozialversicherungsobmann.