Trotz Haftungen des Landes Verträge nicht übermittelt. | Gesetz soll nun verschärft werden. | Wien/Klagenfurt. Er umfasst gerade einmal fünf Seiten und kommt praktisch zu keinem Ergebnis: Ein 2009 fertiggestellter Bericht des Kärntner Landesrechnungshofs über das umstrittene Fußball-Sponsoring der Hypo Alpe Adria bringt wenig Licht in eine Angelegenheit, die mittlerweile auch die Münchner Staatsanwaltschaft beschäftigt. Klar ist nur eines: Die Bank wehrte sich mit Händen und Füßen gegen eine Offenlegung der diesbezüglichen Verträge - und das letztlich mit Erfolg.
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Es habe eine "Meinungsverschiedenheit" über die Zuständigkeit des Landesrechnungshofs gegeben, bestätigt dessen Direktor, Heinrich Reithofer, gegenüber der "Wiener Zeitung". Laut Gesetz darf der Kärntner Rechnungshof Firmen unter die Lupe nehmen, an denen das Land mindestens 50 Prozent der Anteile hält oder für die das Land Haftungen übernommen hat. Ersteres Kriterium war im Juni 2007, als der Sponsoring-Vertrag mit dem SK Austria Kärnten abgeschlossen wurde, nicht mehr gegeben, zweiteres wohl schon.
Die Landeshaftungen für Verbindlichkeiten der Hypo haben laut Reithofer zu diesem Zeitpunkt mehr als 20 Milliarden Euro ausgemacht - ein beträchtliches Risiko, das ein eingehendes Interesse der Politik für die Vorgänge in der Bank zu rechtfertigen scheint.
Andere Rechtsmeinung
Nichtsdestoweniger beharrte die Hypo darauf, dass sie dem Landesrechnungshof keine Unterlagen zu ihrem Fußball-Sponsoring zukommen lassen müsse. In einem Schreiben vom 25. Juli 2008 gab die Bank als Begründung an, dass seit 1. April 2007 keine neuen Landeshaftungen mehr vergeben worden waren. Der Sponsoring-Vertrag sei jedoch erst danach abgeschlossen worden.
Fest steht freilich, dass die bestehenden Landeshaftungen für die Hypo erst 2017 auslaufen. Bis dahin lasten Milliardenrisiken nicht nur auf Kärnten, sondern - in letzter Konsequenz - auf ganz Österreich. Reithofer spricht jedenfalls von einem "insgesamt unbefriedigenden Zustand". Die bestehende Gesetzeslage sieht lediglich vor, dass derartige Kompetenzstreitigkeiten dem Landtagspräsidenten mitzuteilen sind. Dieser hat laut Reithofer aber auch keine Handhabe, eine Entscheidung herbeizuführen.
Mittlerweile hat der Kärntner Landtag die Landesregierung aufgefordert, das Rechnungshof-Gesetz zu ändern. Reithofer hofft, dass Kompetenzstreitigkeiten künftig vom Verfassungsgerichtshof entschieden werden können. Das Beteiligungslimit des Landes, ab dem geprüft werden darf, solle auf 25 Prozent gesenkt werden. Außerdem sollen Prüfberichte künftig veröffentlicht werden dürfen.
Hoffen auf den Bund
In Sachen Hypo verweist Reithofer nach deren Notverstaatlichung auf das Durchgriffsrecht des Bundesrechnungshofs. Dieser dürfte die Bank zunächst aber nur in Bezug auf die ihr zugeteilten Staatshilfen unter die Lupe nehmen.
Die Grünen, die mittlerweile den Vorsitz im Kärntner Hypo-U-Ausschuss innehaben, wollen dort das Fußball-Sponsoring zum Thema machen. Man werde die entsprechenden Unterlagen "mir Nachdruck einfordern". Brisant ist die Angelegenheit, weil Bestechungsvorwürfe im Raum stehen: Der ehemalige Landeshauptmann Jörg Haider soll das Sponsoring unter der Hand von der BayernLB eingefordert haben, damit diese 2007 die Mehrheit an der Hypo übernehmen durfte. Für fünf Millionen Euro hat sich die Hypo auf zehn Jahre das Namensrecht für das Klagenfurter EM-Stadion gesichert. Nutznießer war in erster Linie der SK Austria Kärnten. Die Frage ist, woher die Hypo ihrerseits das Geld bezogen hat, für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.