Studie zeigt häufige Gesetzesbrüche.
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Vielen Minijobbern wird laut einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung der gesetzliche Mindestlohn vorenthalten. 2015 bekamen knapp die Hälfte dieser geringfügig Beschäftigten weniger als 8,50 Euro brutto die Stunde, die Arbeitgeber damals mindestens zahlen mussten.<p>Der Mindestlohn wurde Anfang 2015 in Deutschland eingeführt; mittlerweile beläuft er sich auf 8,84 Euro.<p>"Die Zahlen lassen keinen Zweifel daran, dass die Betriebe bei einem erheblichen Teil der Minijobber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Löhne erhöht haben", stellen die Studienautoren Toralf Pusch und Hartmut Seifert fest. Die Situation der Minijobber habe sich durch die Einführun des Mindestlohns nur "lediglich partiell verbessert".<p>So verdienten der Studie zufolge im Jahresdurchschnitt 2014 etwa 60 Prozent der Minijobber weniger als 8,50 Euro die Stunde. Dieser Anteil sei zunächst auf etwa 50 Prozent gesunken. Der durchschnittliche Zeitpunkt der Befragung war dabei der März 2015. Ziehe man die Umfrageergebnisse vom Juni 2015 heran, erhielten immer noch 44 Prozent der Minijobber nicht die 8,50 Euro.
<p>Die Missachtung des Mindestlohngesetzes füge sich ein in das Muster der insgesamt oft problematischen Arbeitsbedingungen bei Minijobs, betonen die Forscher. So haben verschiedene Studien gezeigt, dass geringfügig Beschäftigte häufig auch keine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder im Urlaub erhalten – obwohl sie einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. "Dieses Ergebnis signalisiert, dass es offensichtlich nicht ausreicht, Mindestlöhne per Gesetz vorzuschreiben", erklären die Forscher. "Notwendig sind geeignete Maßnahmen einer wirksamen Kontrolle."