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Durch Reformen zu Service und mehr Bürgernähe

Von Erika Bettstein

Wirtschaft

Im Dezember 1997 wurde auf Initiative der damaligen Bundesregierung das Verwaltungsinnovationsprogramm (VIP) gestartet. Das vom damals zuständigen Finanz-Staatssekretär Wolfgang Ruttenstorfer und dem ebenfalls befassten Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer formulierte Ziel war, die österreichische Bundesverwaltung zur "modernsten Europas" zu machen. Im Februar 2000 legte die neue VP/FP-Regierung in ihrer Regierungserklärung unter dem Titel "Leistungsfähiger Staat" ihre Vorhaben dar.


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Demnach sollen die Kosten der Verwaltung reduziert werden und damit zur Entlastung der öffentlichen Haushalte beitragen. Die Bürgernähe ist laut Regierungsprogramm "durch verbesserte Servicequalität zu stärken", die "Einbindung der betroffenen Mitarbeiter" gilt dabei als "unerlässlich".

Im "VIP-Abschlussbericht 1999" hat es geheißen, dass "der Umbau vom Hoheitsstaat zum Dienstleistungsstaat vorangetrieben" worden sei: "Betriebswirtschaftliche Methoden steigerten Effizienz und Effektivität, die Produktivität der Verwaltung konnte insgesamt erhöht werde." Erzielt worden sei eine "nachhaltige Modernisierungswelle", hatten Molterer und Ruttenstorfer berichtet und dabei betont: "Kundenorientierung ist nun auch in der öffentlichen Verwaltung ein Standard, der den Dienstleistungs- und Servicegedanken in den Vordergrund rückt".

Im neuen Regierungsprogramm wird die "Anwendung der Grundsätze des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens auf die gesamte Bundesverwaltung" postuliert. Dieses Ziel soll - gemeinsam mit der "weitestgehenden Einführung des elektronischen Aktes" - bis 2003 erreicht werden.

Im Sinne der "verstärkten Bürgerorientierung" sollen folgende Maßnahmen greifen:

- Verbesserung der Zugangsmöglichkeit zu den Verwaltungen über elektronische Medien. Bis 2005 sollen schrittweise alle Verwaltungswege elektronisch abgewickelt werden können.

- Die Verwaltungswege und -verfahren sind zu vereinfachen und bürgernäher zu gestalten. Jede Behörde hat Standards für Erledigungen festzulegen, wobei die Raschheit und die Reduktion der Verfahrensdauer sowie die Qualität der Leistungserbringung durch die Anwendung von Qualitätsnormen wichtige Kriterien sind;

- Amtswege sind zu reduzieren und zwar durch Anwendung des One-stop-Prinzips, wobei entsprechende Vereinbarungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu treffen sind;

- Vernetzung von Datenregistern (unter Beachtung des Datenschutzes), um die wohnortsungebundene Erledigung von Behördenwegen zu ermöglichen. Konkrete Ziele und Umsetzungspläne sollen bis 2001 erstellt werden.´;

- Einrichtung einer Informationsagentur der Bundesregierung zur verbesserten Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern.

Optimierung der Aufgabenverteilung

Zur Verwaltungsvereinfachung hat sich die neue Bundesregierung auch die Optimierung der Aufgabenreform und Deregulierungen zur Bekämpfung der Gesetzesflut vorgenommen. Im Regierungsprogramm werden als Maßnahmen dazu die Vermeidung der Mehrfachzuständigkeiten zwischen sowie innerhalb der Ressorts, die weitestgehende Ablösung der bestehenden Mitwirkungsrechte zwischen den Ministerien durch eine Informationsverpflichtung - beim Finanzministerium Hand in Hand mit der Einführung der Globalbudgetierung - und die Überprüfung der Verantwortungsverlagerung auch auf untere Entscheidungsebenen - Stichwort: modernes Vertragsrecht für Schulen und Universitäten sowie Universitätsautonomie - genannt.

Klare und einfache Gesetze

Bei Gesetzen und Verordnungen sieht das Regierungsprogramm die "Notwendigkeit auch volkswirtschaftliche Folgekosten auszuweisen" sowie effiziente Regelungsmechanismen zu durchleuchten, auch soll die Einfachheit und Klarheit von Regelungen beachtet werden. Dazu soll eine "Better regulation"-Expertengruppe frühzeitig beratend zur Verfügung stehen.