1400 Megawatt an zusätzlichen Kapazitäten möglich. | Wien. Eine Reform des Ökostrom-Gesetzes steht unmittelbar bevor. Zuletzt hatte die ÖVP bereits durchblicken lassen, dass man die jährliche Förderung für neue Anlagen von 17 Mio. auf 21 Mio. Euro erhöhen könnte.
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Nötig wäre eine solche Erhöhung nicht, meint die Regulatorbehörde E-Control, die soeben einen Evaluierungsbericht über das geltende Ökostrom-Gesetz vorgelegt hat. Mit den 17 Mio. an zusätzlichem Volumen jährlich lassen sich bis 2015 alle Anlagen bauen, die baubar sind. Das verbleibende Ausbaupotential für Ökostrom sieht die E-Control bei 1400 Megawatt (MW). Davon wären 700 MW Windkraft und 700 MW Wasserkraft.
Stromsparen nötig
Absolutes Kernelement einer künftigen Ökostrom-Strategie sollten Maßnahmen zur Dämpfung des Verbrauchszuwachses sein, meint E-Control-Chef Walter Boltz. "Wenn wir den jährlichen Verbrauchszuwachs nicht verringern können, ist die Abdeckung des Verbrauchszuwachses mit zusätzlichem Ökostrom nicht finanzierbar".
Die E-Control spricht sich für eine Umschichtung des bisherigen Förderregimes aus: Weg von Biomasse- und Biogas-Anlagen, und hin zur Windkraft. Bei Biomasse und Biogas-Anlagen habe es bei den Rohstoffen zuletzt so hohe Preissteigerungen gegeben, dass die Rohstoffkosten pro Kilowattstunde bereits so hoch sind wie die Stromkosten für die Privathaushalte. Unter diesen Umständen sei eine Förderung wirtschaftlich nicht mehr verantwortbar.
Etwa 20 Prozent der Biogas- und Biomasse-Anlagen dürften durch die Preissteigerungen für Rohstoffe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Der Rest hat sich kaufmännisch abgesichert.
Für die Anlagen mit wirtschaftlichen Problemen schlägt die E-Control eine befristete Überbrückungshilfe in Form eines Rohstoff-Zuschlages vor, der aber nicht den gesamten Preisanstieg ausgleicht. "Es muss auch beim Investor eine gewisse kaufmännische Verantwortung bleiben", so Boltz.
Was die Finanzierung des Ökostromes betrifft, die ja die Stromkunden tragen, schlägt die E-Control eine Vereinfachung vor. Die Zählpunktpauschale (bei Haushalten 15 Euro pro Stromzähler) soll wieder abgeschafft werden. Stattdessen sollen die Ökostrom-Kosten (die Stromhändler müssen für Strom aus Ökostrom-Anlagen über dem Marktpreis liegende Einspeisetarife bezahlen, Anm.) direkt in den Endverbraucherpreis eingerechnet werden.
Das würde bedeuten, dass zwar die Pauschale wegfällt, im Endverbraucher-Preis aber für den Ökostrom-Anteil höhere Preise zu bezahlen sind. Die Höhe der Ökostrom-Kosten für den Haushalt würden sich in diesem System nach dem Stromverbrauch richten.