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E-Government-Gesetz: Freude ist nur begrenzt

Von Matthias G. Bernold

Wirtschaft

Die Regierungsvorlage zum E-Government-Gesetz hat nicht nur Befürworter. Kritisiert werden erhöhte Kosten für die Bürger und Defizite beim Datenschutz.


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"Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die als Argument für das E-Government-Gesetz angeführten Einsparungen und Verfahrensvereinfachungen in der Verwaltung für die Bürger zu höheren Kosten führen sollen", moniert Albert Köllner vom Verein der Internet-Benutzer Österreichs (VIBE!AT).

Zwar begrüße man die vorgesehene Übernahme der Zustellkosten durch die Behörde, weil dadurch die Kostenverschiebung hin zum Bürger gemildert werde, doch bleibe das Grundproblem der hohen Komplexität und Kosten durch das geplante Gesetz bestehen: Die vorgesehene Gebührenbefreiung für elektronische Eingaben mit Hilfe der Bürgerkarte wird in der Regierungsvorlage auf drei Jahre begrenzt. Die kostengünstigere Verwaltungssignatur, die nicht den Sicherheitserfordernissen gemäß Signaturgesetz genügt (sogenannte Handysignatur), gilt bis Ende 2007. Im Entwurf war ursprünglich eine Frist bis Anfang 2010 vorgesehen.

"Langfristig", ist Köllner überzeugt, "ändern auch derartige Lockvogelangebote nichts an der erhöhten Kostenbelastung für die Bürger. Nicht zuletzt wegen den Anschaffungskosten für die Kartenlesegeräten und den jährlichen Kosten für die Zertifikate". Denn: Nach Ablauf von drei Jahren würden nicht nur die gleichen Gebühren wie bisher in Papierform anfallen, wodurch der elektronische Behördenverkehr für den Bürger teurer komme. Zudem meldet VIV!AT - ebenso wie die ARGE Datenschutz - datenschutzrechtliche Bedenken an: "Mit der Änderung von §16 Meldegesetz wird - dem Bedarf der Wirtschaft entsprechend - der Zugriff auf Wohnsitzdaten wesentlich erleichtert." Während es bisher erforderlich war, Vor-, Familienname, Geburtsdatum und ein weiteres Merkmal zu wissen, um legal den Wohnsitz einer Person abzufragen, sei laut Regierungsvorlage die Kenntnis des Geburtsdatums künftig nicht mehr erforderlich.

Bürgerkarte und Stammzahl

Ziel der Regierungsvorlage ist es, den Einsatz moderner Kommunikationstechnologien bei Kontakten zwischen Bürger und Behörde zu forcieren, um mehr Effizienz und Kostenersparnisse zu erreichen. Eine neue "Bürgerkarte" als elektronischer Identitätsnachweis ist ebenso vorgesehen wie ein "Standarddokumentenregister" zum elektronischen Nachweis von Personenstands- und anderen Daten. Von den Gesetzesänderungen betroffen sind das Allgemeine Verwaltungsverfahrens-, das Zustell-, das Gebühren-, das Melde- und das Vereinsgesetz. Die Identifikation der Bürger erfolgt durch eine Stammzahl. Diese leitet sich von der Ordnungsnummer im Zentralen Melderegister (ZMR-Zahl) bzw. der Ordnungsnummer eines neu zu erstellenden Ergänzungsregisters ab. Von dieser Stammzahl werden wiederum in verschlüsselter Form unterschiedliche "bereichsspezifische Personenkennzeichen" (bPK) abgeleitet, nur diese sollen beim Verkehr mit der jeweiligen Behörde aufscheinen.

Regierungsvorlage im Internet: http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXII/I/his/002/I00252_.html