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Kommende Woche soll der Gesetzesentwurf zur Informationsfreiheit in Begutachtung gehen. Über die Parteienfinanzierung wird hingegen im Parlament verhandelt.
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Bevor sich die türkis-grüne Bundesregierung nach dem Sommerministerrat am kommenden Mittwoch für einige Wochen auf Urlaub begibt, herrscht im Bundeskanzleramt noch Hochbetrieb.
Die für die Verfassungsfragen zuständige Kanzleramts- und Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat bis zur Sommerpause einen Entwurf für ein Gesetz zur Abschaffung der bisherigen Amtsverschwiegenheit der Behörden angekündigt.
Beschluss im Ministerrat nach Begutachtung
Nach Informationen der "Wiener Zeitung soll dieser Entwurf nach letzten Beratungen in der bevorstehenden letzten Juliwoche zur Begutachtung ausgeschickt werden, nicht wie in Tageszeitung zu lesen war, vom Ministerrat beschlossen werden. Das wird erst nach dem Ende der Begutachtungsfrist der Fall sein.
Die Kanzleramtsministerin hat die seit Jahren diskutierte, aber immer wieder geplatzte und vertagte Abschaffung des Amtsgeheimnisses bereits vor Wochen in Aussicht gestellt. Derzeit sind Österreichs Behörden sehr restriktiv bei Auskünften an Bürger. Künftig sind Erleichterungen vorgesehen. Das soll auch für die Landesverwaltungen gelten, weshalb die Bundesländer in die Verhandlungen einbezogen werden. Künftig soll es so sein, dass die Behörden begründen müssen, warum in bestimmten Bereichen eine Auskunft verweigert wird. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sicherheitsfragen der Republik betroffen sind. Aller Voraussicht nach nicht kommen wird ein eigener Informationsbeauftragter.
Das neue Gesetz über die Informationsfreiheit wird nach den Plänen der türkis-grünen Koalition mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten. Der Nationalratsbeschluss ist daher für den Herbst dieses Jahres vorgesehen.
Allerdings handelt es sich dabei nur um den halben Teil des vor allem von den Grünen vorangetriebenen Transparenzpakets für den Staat. Dieses Paket war schon wesentlicher Teil der Koalitionsverhandlungen von Türkis und Grün Ende des Vorjahres.
Grüne drängen auf strengere Parteienfinanzierung
Der zweite Teil umfasst mehr Einschaurechte des Rechnungshofes bei Unternehmen, an denen auch der Staat beteiligt ist. Wesentlich brisanter ist aber die gleichzeitig angestrebte Neuregelung - von den Grünen als Schwerpunkt betrachtete Verschärfung - der Parteienfinanzierung. Dieser zweite Teil des Transparenzpakets, der ebenfalls mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten soll, wird allerdings nicht auf Regierungs-, sondern auf Parlamentsebene beraten, wobei auch die Oppositionsparteien in die Gespräche einbezogen werden.
Es geht dabei unter anderem um Spenden an die Parteien und weiterreichende Prüfmöglichkeiten des Rechnungshofes als Kontrollorgan. Die Klärung dieses Teils des Transparenzpakets, für den die Grünen in den vergangenen Wochen in Pressekonferenzen bereits mehrmals aktiv geworden sind, gilt als schwierigere Aufgabe im Vergleich zum Gesetz über die Informationsfreiheit und die weitgehende Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Die SPÖ hat gegenüber einer weitgehenden Kontrollmöglichkeit durch den Rechnungshof Bedenken.