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Effiziente Kriminalitäts- bekämpfung unter Wahrung der Grundrechte

Von Walter Rosenkranz

Gastkommentare

Das geplante Sicherheitspaket wird nun einer umfassenden parlamentarischen Ausschussbegutachtung unterzogen.


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Die beiden Koalitionsparteien FPÖ und ÖVP haben sich vergangene Woche im Parlament darauf verständigt, dass das geplante Sicherheitspaket nun einer "umfassenden parlamentarischen Ausschussbegutachtung" unterzogen wird. Da sich die Freiheitlichen immer als Sicherheitspartei verstanden haben, ist es sehr erfreulich, dass nun wichtige Schritte in diesem Bereich gesetzt werden. So sieht freiheitliche Politik aus - und dies gemeinsam mit unserem Partner ÖVP. Es ist uns ein großes politisches Anliegen, dass diese für Österreich so wichtige Materie auf einer breiten Basis mit Experten umfassend diskutiert wird. In diesem Zusammenhang sind wir auch mit den Oppositionsparteien übereingekommen, in Expertenhearings das Sicherheitspaket zu behandeln. Entscheidend ist für uns, dass schlussendlich ein Gesetzesbeschluss für eine effiziente Kriminalitätsbekämpfung unter bestmöglicher Wahrung der Grundrechte gewährleistet wird.

Mit dem Sicherheitspaket reagieren wir nicht nur auf die Tatsache, dass die Kriminellen die technologischen Neuerungen nutzen, sondern setzen gleichzeitig klare Grenzen für Eingriffe in die Grundrechte. Wir können nicht - wie die vereinigte Linke - einerseits sagen: "In die Privatsphäre darf nicht eingegriffen werden", und wenn dann irgendwo ein Terroranschlag passiert, dem Innenminister dafür die Schuld geben. Bei dieser Materie handelt es sich um ein Spannungsfeld, in dem es um den Schutz von unseren Bürgerinnen und Bürgern vor Anschlägen geht, wobei andererseits auch die Grundrechte zu beachten sind.

Es geht auch nicht darum, sämtliche Bürger unter Generalverdacht zu stellen, wie SPÖ, Neos und die Liste Pilz dauernd verbreiten. Im Gegenteil: So ein Eingriff darf, wie er durch das Sicherheitspaket ermöglicht wird, nur nach einem begründeten Anfangsverdacht und nach richterlicher Bewilligung angeordnet werden. Man kann getrost in diesem Zusammenhang auf die unabhängige österreichische Rechtsprechung vertrauen. Das Sicherheitspaket zielt immerhin auch nicht auf "Hendldiebe" ab, sondern auf Terrorismus und organisierte Kriminalität im großen Stil. Ob es in Zukunft terroristische Anschläge geben wird, ist nicht die Frage, sondern wann und wo es sie geben wird. Diese Bundesregierung wird jedenfalls alles dafür tun, um derartige terroristische Akte zu verhindern.

Bei der Überprüfung des Staatsschutzgesetzes hat der Verwaltungsgerichtshof der Bundesregierung klare Handlungsanweisungen gegeben, wann und unter welchen Umständen Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte von Kriminellen möglich sind. Wichtig ist aber auch, dass der technische Vorsprung, den Kriminelle in Österreich zurzeit gegenüber dem Staat haben, endlich aufgeholt wird - und dies unter strenger richterlicher Aufsicht.