Werner Pleischl hat als Legist im Justizministerium jahrelang den Entwurf eines neuen Strafverfahrens maßgeblich mitgestaltet. Mit Jahresanfang wechselte er zur Oberstaatsanwaltschaft Wien. Wenn die StPO-Reform in Kraft tritt, wird er sein eigenes Gesetz vollziehen müssen, mit dem einige Kollegen in der Staatsanwaltschaft wenig Freude haben. Wie denkt Pleischl heute über seinen Entwurf, der noch diesen Herbst den Nationalrat passieren könnte?
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"Wiener Zeitung": Bereuen Sie Ihre Entscheidung, in die Staatsanwaltschaft gewechselt zu haben?
Werner Pleischl: Nein. Nach 15 Jahren in der Legistik war es mein Wunsch, den beruflichen Schwerpunkt zu verlagern. Im Übrigen hat es eine gewisse Logik: Ich war rund ein Drittel meines Berufslebens Richter, ein weiteres Drittel habe ich als Legist verbracht, jetzt kehre ich als Staatsanwalt wieder in die Praxis zurück. Und mein Schwung ist bis jetzt noch nicht erlahmt.
"Wiener Zeitung": Sie haben maßgeblich den Entwurf für das neue StPO- Vorverfahren mitgestaltet - sehen Sie den Entwurf jetzt mit anderen Augen?
Werner Pleischl: Ich habe nach wie vor dieselbe Einstellung dazu, auch wenn sich naturgemäß der Blickwinkel verändert hat.
"Wiener Zeitung": Welche Bereiche sehen Sie jetzt aus einer neuen Perspektive? Vielleicht die Personalproblematik, auf die viele Ihrer Kollegen verweisen?
Werner Pleischl: Zunächst muss man sagen, dass das Personalproblem durch die lange Legisvakanz weit in die Zukunft verlagert wurde. Ich glaube, dass die Reform mit 90 zusätzlichen Staatsanwälten umgesetzt werden kann.
"Wiener Zeitung": Jetzt sieht es aber so aus, als würden es noch weniger Staatsanwälte werden?
Werner Pleischl: Natürlich geht es auch noch billiger. Wenn Sie sich ein großes Auto nicht leisten können, fahren Sie eben ein kleineres. Mit allen Nachteilen: Weniger Komfort, weniger Leistung, weniger Sicherheit. Im Fall der StPO-Reform ist das genau so. Wenn es zu wenige Staatsanwälte gibt, werden sie sich nicht so wie vorgesehen in die Ermittlungen einschalten können. Die Polizei wird selbstständiger agieren, als sie sollte.
"Wiener Zeitung": Von Seiten der Rechtsanwaltschaft kam die Kritik, dass der Entwurf vieler Verteidigerrechte, die ursprünglich vorgesehen waren, beraubt wurde. Zum Beispiel kann die Polizei die anwaltliche Vertretung bei der ersten Einvernahme ausschließen, was als menschenrechtswidrig empfunden wird.
Werner Pleischl: Je älter ein Entwurf ist, desto klarer sind in ihm die Ideen verkörpert. Im Lauf der Zeit werden die verschiedensten Interessen berücksichtigt, das ist prinzipiell eine normale Entwicklung. Im übrigen gibt es klare Vorgaben durch die Europäische Menschenrechtskonvention, denen sich die neue StPO nicht verschließen wird können. Dass die Ermittlungen für die Polizei nicht unbedingt leichter werden, wenn ein Anwalt oder eine Vertrauensperson dabei sitzt, ist klar.
"Wiener Zeitung": Wie unabhängig ist die Staatsanwaltschaft? Wie unabhängig soll sie sein?
Werner Pleischl: Die persönliche Unabhängigkeit ist nicht das entscheidende Kriterium für die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Ausschlaggebend ist die Effektivität der Arbeit und die Transparenz und Überprüfbarkeit der Entscheidungen. In meiner bisherigen Amtszeit Zeit hier, habe ich keine Weisung bekommen, die ich nicht hätte mittragen können. In den wenigen Fällen ist es um Ermessensfragen gegangen, die man so und so hätte lösen können.
"Wiener Zeitung": Stichwort polizeiliche Misshandlungen: Wer sollte ermitteln, wenn ein solcher Vorwurf geäußert wird?
Werner Pleischl: Das ist ein gutes Beispiel für Fälle, wo sich die Staatsanwaltschaft als objektive Behörde einschalten muss. Wo es um Ermittlungen gegen die Polizei selber geht, sollten wir langfristig eine Einheit aufbauen, die der Staatsanwaltschaft untersteht und die mit dem selben Know-How wie die Polizei ausgestattet ist. Den Untersuchungsrichter halte ich nicht für ein geeignetes Ermittlungsorgan: Ein Richter soll entscheiden und nicht ermitteln.
Das Gespräch führte Matthias G. Bernold