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Ehrenamtliche Tätigkeit unter die Lupe genommen

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

Vereinsfeste in Kärnten sorgen für Unklarheiten. | Hauptverband beruhigt: Sozialversicherungspflicht nur bei Entgelt. | Wien. Für Wirbel sorgen diverse Meldungen aus Kärnten, wonach ehrenamtliche Vereinsmitglieder Sozialversicherung zahlen müssten. Einige Vereine befürchteten Unsummen an Mehrkosten durch die Anmeldung ihrer Mitglieder - so etwa die Jauntaler Trachtenkapelle: "Für uns zahlt sich das jetzt nicht mehr aus. Wir müssen unsere ehrenamtlich arbeitenden Kräfte anmelden", wurde Rosina Glawar, Leiterin der Trachtenkapelle, in der "Kleinen Zeitung" zitiert.


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Im Hauptverband der Sozialversicherungsträger versteht man die Aufregung gar nicht: "An den rechtlichen Rahmenbedingungen hat sich nichts geändert", heißt es auf Anfrage der "Wiener Zeitung". Wer wirklich ehrenamtlich tätig sei und eben nicht bezahlt wird, müsste auch nicht zur Sozialversicherung angemeldet werden.

Nur, wer Dienstnehmer ist, das heißt, in einer persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit zum Verein steht und Entgelt bekommt, ist sozialversicherungspflichtig. Dabei kommt es laut Hauptverband nicht darauf an, wie viele Stunden man für den Verein tätig ist. So sei es ein weit verbreiteter Irrtum anzunehmen, dass man nur deshalb nicht Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, weil man ohnehin nur ein paar Stunden die Woche für den Verein tätig ist. Irrelevant für die Sozialversicherungspflicht ist auch die Frage, ob ein Verein gemeinnützig tätig ist oder nicht.

Skepsis bei Überprüfung

Ob jemand tatsächlich als Dienstnehmer oder ehrenamtlich tätig ist, ist allerdings nicht immer leicht zu beurteilen. Die Gebietskrankenkassen prüfen immer den Einzelfall. "Wenn für ein Feuerwehrfest Kellner engagiert und bezahlt werden, ist das ein Dienstverhältnis", erklärt der Hauptverband. Anders zu beurteilen sei etwa der Fall, wenn sich ein Mitglied eines Fußballvereins ein Spiel anschauen möchte, die Karte aber nicht bezahlen möchte und stattdessen Ordnungstätigkeiten während des Spiels ausübt. Dass die Gebietskrankenkasse hier eine Sozialversicherungsanmeldung verlangt, ist nach Angaben des Hauptverbands eher unwahrscheinlich.

Laut dem Steuerberater und Sozialversicherungsexperten Rainer Hack ist das Hauptproblem bei den Vereinen, "inwieweit kontrolliert werden kann, ob tatsächlich Vergütungen bezahlt werden oder nicht".

Liegt ein Dienstverhältnis vor und wurde der Mitarbeiter nicht bei der Sozialversicherung angemeldet, so drohen dem Verein saftige Strafen.

Verschärfte Regeln

Seit Anfang 2008 muss nämlich die Anmeldung zur Sozialversicherung bereits vor Arbeitsantritt erfolgen. Eine Verabsäumung dessen kostet 500 Euro je nicht angemeldeter Person, dazu kann noch ein Prüfeinsatz von bis zu 800 Euro kommen.

Wer die Sozialversicherungsbeiträge umgehen möchte, hat die Möglichkeit, Mitarbeiter unter der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 357 Euro anzumelden. Dann gibt es nur die Unfallsversicherungspflicht.