Einige Packstellen etikettieren offenbar Eier in großem Stil mit falschem Datum. | Fristen des Handels schwer einzuhalten? | Wien. Das Urteil gegen einen Eiergroßhändler und -produzenten schlägt hohe Wellen: Der Niederösterreicher wurde im August am Landesgericht St. Pölten wegen schweren Betrugs zu viereinhalb Jahren Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt. Dem Großhändler war vorgeworfen worden, bei Millionen Eiern mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum geschummelt zu haben.
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Die Eier seien nicht kurz vor dem Verpacken gelegt, sondern aus dem Kühllager geholt worden. Dabei soll das Mindesthaltbarkeitsdatum um bis zu 35 Tage verfälscht worden sein, wodurch 817.000 Euro Schaden entstanden seien. Bei der Hausdurchsuchung wurden mehr als 480.000 Eier im Kühlraum gefunden.
Das harte Urteil sorgt in der Branche für Aufregung. Denn es hat sich, so wird gemunkelt, beileibe um keinen Einzelfall gehandelt. Zwar sei das Ausmaß dieses Schwindels einzigartig, sagt ein Brancheninsider zur "Wiener Zeitung". Allerdings sei es öfter vorgekommen, dass Packstationen Eier mit falschem Mindesthaltbarkeitsdatum etikettiert hätten, um sie länger als frische Ware an Handelsketten verkaufen zu können. "In der Branche ist Feuer am Dach. Viele haben nun Angst und scheuen sich, weiterhin zu schummeln", so der Insider.
Grundsätzlich sind bei Eiern in Österreich vorgegebene Fristen vom Legedatum bis zum maximalen Verkaufsdatum einzuhalten. Eier dürfen nur innerhalb von 21 Tagen ab dem Legedatum verkauft werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist mit maximal 28 Tagen ab dem Legedatum befristet. Später können die Eier nur günstiger an die Nahrungsmittelindustrie verkauft werden. Eier halten gekühlt länger, müssen aber vor dem Verzehr durcherhitzt werden.
Zu lasche Kontrolle?
Die Produzenten werfen den Handelsketten zu knappe Lieferfristen vor: Viele Händler akzeptierten keine Eier, die älter als eine Woche sind, um möglichst frische Packungen in den Regalen liegen zu haben. Dadurch sei der Druck für die Datumsmogelei entstanden. Nun habe der Handel ein Einlenken signalisiert. Spar war am Freitagnachmittag nicht für eine Stellungnahme erreichbar, von Rewe kam bis Redaktionsschluss keine Rückmeldung.
Ein weiteres Problem sei, dass es sich nicht immer ausgeht, die verpackten Eier innerhalb der erlaubten Frist von zehn Tagen vom Bauern abzuholen und auszuliefern - denn oft werden die Eier nur ein- bis zweimal pro Woche von Bauern abgeholt. Eine häufigere Abholung würde mehr kosten. Zudem werde das Datum deswegen verschoben, weil man Chargen mit gleichen Mindesthaltbarkeitsdatum produzieren müsse.
Wird zu wenig kontrolliert? Der Verteidiger des Angeklagten gab an, dass die Agrar Markt Austria über den Hauptabnehmer im Handel bis hin zum Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) die Produkte nicht beanstandet hätten.
Laut Landwirtschaftsministerium sind jedoch die Länder für die Kontrolle der Mindesthaltbarkeit zuständig. Offenbar sei man bei der Kontrolle etwas toleranter gewesen, heißt es aus der Branche: "Denn letztendlich bleibt es am kleinen Bauern hängen, wenn Eier nicht verkauft werden."
Das Landwirtschaftsministerium hat bereits Ende September Wirtschaft, Handel und Landwirtschaft eingeladen, um zu diskutieren, wie schnell die Eier im Handel sein müssen. Weitere Termine sollen folgen.
Eierdatenbank in Arbeit
An einem anderen Vorhaben, der Eierdatenbank, werde intensiv gearbeitet, sagt Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich: "Wichtig ist mir, dass sie unabhängig arbeiten kann und deshalb wird derzeit noch über die Struktur beraten." Im Gespräch ist, einen Verein zu gründen.
Für die Datenbank sollen künftig Packstationen täglich die Zahl der produzierten und zugekauften sowie verkauften Eier melden, um den Warenstrom transparenter zu machen. Damit soll ein Etikettenschwindel wie in der Steiermark vermieden werden, wo eine Packstelle Millionen ungarischer Eier mit österreichischem Code abgestempelt und verkauft hat.