Im Justizstreit mit Polen ist Geld das Druckmittel der EU. Die Entscheidung verzögert sich aber.
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Von der EU-Freundlichkeit Polens wird wohl viel die Rede sein. Von der Zugehörigkeit zu Europa und dem Willen zur Mitgestaltung wohl auch. Wenn am Dienstag der polnische Premier Mateusz Morawiecki vor dem Plenum des EU-Parlaments in Straßburg auftritt, wird er keine Tiraden gegen die Union halten. Er wolle aber den Abgeordneten die Position seines Landes erklären, ließ er per Kurznachrichtendienst Twitter mitteilen.
Die Mandatare wird vor allem ein Thema interessieren: Rechtsstaatlichkeit und das jüngste Urteil des Verfassungstribunals in Warschau. Dieses hatte in der Vorwoche den Vorrang des EU-Rechts gegenüber nationalen Regelungen in bestimmten Fällen verneint - und damit einen Grundsatz der EU. Einige, vor allem westliche, Kommentatoren sahen das osteuropäische Land schon auf dem Weg zum Polexit.
Dabei steht ein EU-Austritt Polens überhaupt nicht im Raum. Nicht nur die Bevölkerung würde dies ablehnen: Fünf von sechs Polen wünschen sich laut einer Umfrage einen Verbleib in der Union. Auch der nationalkonservativen Regierung ist bewusst, dass der wirtschaftliche Aufschwung des Landes in den vergangenen Jahrzehnten auf der EU-Mitgliedschaft fußt. Diese ist ebenso Voraussetzung für ein aktuelles Großprojekt des Kabinetts in Warschau: Der viel beworbene nationale Aufbauplan soll nicht zuletzt mit EU-Mitteln finanziert werden.
Warten auf EuGH-Urteil
Geld könnte denn auch die EU als Druckmittel einsetzen. Einerseits könnten Strafzahlungen verhängt oder könnte die Auszahlung von Finanzhilfen verzögert werden. Andererseits könnten EU-Förderungen an die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit geknüpft werden. Diese Möglichkeit "zum Schutz der finanziellen Interessen der Union" wurde im Zuge der Budgetverhandlungen für den langjährigen EU-Haushalt im Vorjahr geschaffen. Polen und Ungarn, wo die Rechtsstaatlichkeit ebenfalls auf dem Prüfstand steht, konnten das nicht verhindern, klagten aber dagegen. Der Mechanismus soll erst zur Anwendung kommen, wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entschieden hat.
Kürzlich fand in Luxemburg die mündliche Verhandlung dazu statt - und das Urteil soll der Gerichtshof in seiner Gesamtheit und nicht eine einzelne Kammer fällen, was nicht die Regel ist. Zunächst aber soll der zuständige Generalanwalt seinen Schlussantrag vorlegen; das ist für 2. Dezember vorgesehen. Ob die Richter dann bis Jahresende ihre Entscheidung treffen, ist offen.
Unwahrscheinlich ist aber, dass die EU-Kommission dem Spruch vorgreift - auch, wenn das EU-Parlament dazu drängt. Die Behörde könnte allerdings ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen einleiten. In einem anderen Fall, auf den Warschau gern verweist, hat sie dies bereits getan: Sie geht gegen Deutschland wegen eines Urteils zu den Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) vor. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe hatten sich gegen eine frühere Entscheidung des EuGH gestellt, der wiederum die EZB-Maßnahmen gebilligt hatte.
Strafzahlungen drohen
In Warschau gab es im Vorjahr viel Lob für den Beschluss im Nachbarland. Wenig betont wurde hingegen, dass das Urteil eine konkrete Angelegenheit betraf. Das polnische Verfassungstribunal ist da in der Vorwoche weiter gegangen und stellt den Vorrang des EU-Rechts pauschaler in Frage, etwa in einem großen Bereich der richterlichen Tätigkeit.
Am Ende eines Verfahrens wegen Vertragsverletzung können erhebliche Strafzahlungen stehen. Zu solchen hat der EuGH Warschau im September wegen eines Braunkohlekraftwerks verurteilt: Die Strafe beträgt 500.000 Euro - täglich. Die EU-Kommission hat vor wenigen Tagen eine Zahlungsanforderung angekündigt. Das Geld würde ins Unionsbudget fließen. Falls es nicht zu einer Einigung kommt, mit der EU und Tschechien, das Polen geklagt hatte. Die Verhandlungen zwischen Warschau und Prag blieben bisher aber ohne Kompromiss.
Gespräche wird es auch zwischen Brüssel und Warschau geben. Die Kommission will das Urteil analysieren und dann Stellungnahmen von Polen fordern. All das könnte Monate dauern.
Eine Möglichkeit, auf Zeit zu spielen, hat Warschau allerdings schon verworfen. Das Urteil des Verfassungstribunals hätte erst nach Monaten veröffentlicht und damit rechtskräftig werden können - wie das mit einem höchst umstrittenen Spruch zur Verschärfung der Abtreibungsgesetze geschehen war. Doch diesmal erfolgte die Veröffentlichung bereits nach drei Werktagen.