In Deutschland wird die Wehrpflicht ab 1. Juli ausgesetzt. Die Zwangsrekrutierung junger Männer geht damit nach mehr als 50 Jahren zu Ende. Die Wehrpflicht bleibt aber im Grundgesetz verankert, sodass Männer zwar weiterhin erfasst, aber nicht mehr gemustert werden. Mit diesem Trick ist es möglich, die Wehrpflicht im Notfall über ein einfaches Gesetz wiederzubeleben. Bei einer Abschaffung wäre sie aus dem Grundgesetz gestrichen worden. Für eine Wiedereinführung wäre dann eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig gewesen - eine extrem hohe Hürde.
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Möglich, dass auch Österreich diesen Weg wählt. Allerdings wird das alles vom Koalitionspartner ÖVP abhängen. Dieser hat sich in der Frage Abschaffung der Wehrpflicht noch nicht eindeutig festgelegt. Zwar will auch die ÖVP keine allgemeine Wehrpflicht mehr, sondern nur eine auf bestimmte Personengruppen beschränkte - dennoch ist auch eine Zustimmung zur Abschaffung möglich. Schließlich war es bisher die linke Reichshälfte, die sich einem Berufsheer verschlossen hatte.
Sollte es also zu einem Konsens innerhalb der Regierung kommen, ist der Weg über eine Aussetzung denkbar. Es könnte sein, dass im Wehrgesetz eine Bestimmung eingefügt wird, die die allgemeine Wehrpflicht aussetzt.
Die allgemeine Wehrpflicht wird aber im Artikel 9a der Bundesverfassung geregelt. Die sauberste Lösung wäre demnach eine Verfassungsänderung. Dafür bräuchte die Koalition aber die Zustimmung einer Oppositionspartei - Grüne und BZÖ bieten sich an.
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