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Die Volkshochschulen sind mehr als bloße Liebhaberei oder eine Reparaturwerkstatt auf Abruf.
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Für die gemeinnützige Erwachsenenbildung stehen noch immer klare Subventionszusagen für laufende Leistungen aus. Abgesehen von einer mündlichen Zusage der Fortsetzung der Subventionszahlungen besteht für die Verbände der Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs (KEBÖ) derzeit keine vertragliche Absicherung der Fördermittel für das Jahr 2022 und die Jahre danach. Seit mehr als fünf Monaten setzen die Einrichtungen der österreichischen Erwachsenenbildung die Maßnahmen gemäß ihren eingereichten Leistungsvereinbarungen kontinuierlich und zuverlässig um. Seit der Einrichtung der Leistungsvereinbarungen zwischen Bildungsministerium und KEBÖ im Jahr 2009 hat es noch nie eine derartige Verzögerung seitens des Fördergebers gegeben.
Ebenso im Dunkeln liegt die an sich zugesagte Erhöhung der Mittel um 10 Prozent. Viel wäre selbst das nicht. So werden etwa nur 2 Prozent der Einnahmen der Volkshochschulen durch diese Bundessubvention bedeckt. Diesem kleinen Anteil steht ein gewaltiges Leistungsspektrum von 60.000 VHS-Kursen und Veranstaltungen mit 780.000 Besuchen pro Jahr gegenüber. Zur entsprechenden Umsetzung sind die VHS allerdings auf jeden Cent angewiesen. Inhaltlich reicht das Spektrum von Politischer Bildung über Sprachen und Gesundheit bis hin zu Basisbildung und Schulabschlüssen. Die Crux: Im Rahmen der neuen Leistungsvereinbarung des Bundes soll nur noch ein Teil dieser Leistungen dargestellt werden können.
Bisher wurde in Leistungsvereinbarungen über das gesamte Leistungsspektrum der Erwachsenenbildung berichtet. Neben verbindlichen Zielen für alle KEBÖ-Verbände konnten verbandsspezifische Schwerpunktziele formuliert werden. Die einmalige inhaltliche Breite und regionale Verankerung von VHS-Arbeit konnte so realitätsbezogen abgebildet werden. Im Gegensatz dazu gibt die neue Leistungsvereinbarung des Bundes lediglich vier Schwerpunktziele vor: Up- and Reskilling, Digitalisierung und digitaler Kompetenzaufbau, Teilhabe und Inklusion sowie Nachhaltigkeit. Jeder Kurs beziehungsweise jede Kursteilnahme muss ausschließlich einem davon zugeordnet werden. Die Nennung von Leistungen aus Drittmitteln sowie Doppelnennungen gelten offenbar nicht. Dieser Ansatz entspricht nicht den aktuellen Anforderungen von Bildung beziehungsweise der Praxis von Bildungsarbeit, die in einer komplexen Welt vernetzt denken und agieren muss. Querschnittsmaterien zu definieren, lautet das Gebot. Konkret können jedenfalls die Volkshochschulen in diesen neuen Leistungsvereinbarungen nur rund die Hälfte ihrer tatsächlichen Leistungen für die Gesellschaft darstellen.
Noch immer tut man bildungspolitisch so, als ob die Erwachsenenbildung bloße Liebhaberei oder aber eine Reparaturwerkstatt auf Abruf wäre. Tatsächlich ist sie längst ein fester, sehr flexibler und innovativ arbeitender, Bestandteil des Bildungssystems. Ihre positive Wirkung auf die Gesellschaft ist im allgemeinbildenden wie im beruflichen Bereich vielfach belegt. Es braucht einen Kulturwandel, der die umfassende Bedeutung von Erwachsenenbildung anerkennt und honoriert. Ohne entsprechende Dotierung und Aufrüstung dieser Säule des Bildungssystems wird es zum Beispiel keine erfolgreiche Digitalisierung geben; zumindest keine, die alle Teile des Landes beziehungsweise der Gesellschaft erfasst. Deutschland hat das erkannt und zum Beispiel explizit die Volkshochschulen im Regierungsprogramm prominent verortet. Insofern ist die langjährige Forderung der KEBÖ, zumindest 1 Prozent des Bildungsbudgets für diese Arbeit zur Verfügung zu stellen, mehr als bescheiden. Auch wenn sich die entsprechenden Bundesmittel alleine dadurch mehr als verdoppeln würden.