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Vor der entscheidenen Plenartagung des EU-Verfassungskonvents am Donnerstag und Freitag stehen die Zeichen auf Versöhnung: Nach einem Kompromissvorschlag des Konventspräsidiums scheint weitgehend Konsens zu herrschen. Den Durchbruch brachte die Idee, umstrittene Maßnahmen zur Neuordnung der Institutionen auf das Jahr 2009 zu verschieben. Bis dahin sollen die im Vertrag von Nizza festgelegten Vereinbarungen gelten. Damit scheint auch der Weg für einen "schwachen", vom EU-Rat gewählten Ratspräsidenten frei. In den Fachräten der Ressortminister soll die Rotation aufrecht bleiben, aber auf ein Jahr verlängert werden. Derzeit wechselt die Ratspräsidentschaft jedes halbe Jahr zwischen den Mitgliedsländern. Bis zur Wahl der nächsten EU-Kommission 2009 wurden folgende Punkte verschoben:
Stimmgewichtung ("qualifizierte Mehrheit"): Die Bevölkerungszahl der einzelnen Länder soll möglicherweise 2009 im Rat noch gar keine Rolle spielen - auf Betreiben Spaniens wäre eine Verlängerung der Nizza-Bestimmungen um zwei Jahre möglich.
Kommission: Jedes Mitgliedsland soll einen Kommissar entsenden, allerdings wären nur 15 von ihnen stimmberechtigt. Die Verteilung soll rotieren. Der Präsident soll auf Vorschlag des Rates vom EU-Parlament gewählt werden.