Zwei Jahre teilbedingte Haft für 18-Jährigen bei Terrorprozess. Er stand mit dem späteren Wien-Attentäter in Kontakt.
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"Feinde der Religion. Wir kommen, um euch zu schlachten." "Möge Allah dich beschützen vor den Armeen der Kuffar (Ungläubige, Anm.)." Der Jugendliche, der diese Botschaften im Internet verbreitet hat, schleicht in Badeschlapfen in den Saal 211 des Wiener Straflandesgerichts. Bewacht von Spezialkräften der Justizwache, nimmt der kleine, schmächtige Angeklagte vor der Richterin Platz.
Immer wieder wird es an diesem Montag nicht nur um ihn, sondern auch um eine andere Person gehen: den Attentäter F., der am 2. November in Wien vier Menschen ermordet hat. Der 18-jährige Angeklagte stand mit F. in Kontakt, gegen ihn wird auch wegen des Anschlags ermittelt. Er gilt als möglicher Beteiligter und befindet sich in U-Haft. Die Ermittlungen dazu laufen noch. Erst am Wochenende wurden zwei Verdächtige verhaftet, weil auf den Tatwaffen des Wien-Attentäters DNA-Spuren von einem der Männer sichergestellt worden waren.
Die Vorwürfe der am Montag verhandelten Anklage beziehen sich nicht auf den Terroranschlag. Sie betreffen einen früheren Zeitraum. Zwischen März 2018 und Oktober 2019 soll der Angeklagte Propaganda für den Islamischen Staat (IS) verbreitet und die Terrormiliz unterstützt haben. Und dabei spielt auch der Wien-Attentäter F. eine gewichtige Rolle: Diesen soll er bestärkt haben, nach Syrien zu reisen und sich dem IS anzuschließen. Die Staatsanwaltschaft Wien wirft dem 18-Jährigen die Verbrechen der kriminellen und terroristischen Vereinigung vor.
"Ich bin schuldig, aber ich glaube nicht, dass ich ihn bestärkt habe", sagt der leise sprechende Angeklagte. Immer wieder wird er von der vorsitzenden Richterin ermahnt, er müsse lauter reden.
"Am Anfang war ich gegen den IS"
Ursprünglich stammt der Angeklagte aus Bangladesch, 2013 zog er nach Österreich. Er ging in die Mittelschule, scheiterte aber im Gymnasium an seinen mangelhaften Sprachkenntnissen. Laut seinem Verteidiger zog sich der Jugendliche zurück, weil er wegen seiner Hautfarbe und seines schlechten Deutschs diskriminiert und verspottet wurde. 2018 kam der Angeklagte mit dem radikalen Islam in Berührung, als er sich in einem Park in Wien aufhielt, der als Szenetreffpunkt für Islamisten gilt. Dort stieß er auch auf den späteren Wien-Attentäter F.. Mit ihm plauderte der Angeklagte über die Religion.
"Am Anfang war ich gegen den IS", sagt er. Die Terrormiliz habe jeden getötet, "auch die Muslime". Seine Einstellung habe sich erst geändert, nachdem er sich im Internet über die Kriege in der islamischen Welt und das Leiden der dortigen Zivilbevölkerung informiert habe. Dadurch sei er in Richtung "ein bisserl Radikalislam" abgedriftet.
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Der damals 16-Jährige trat einschlägigen Gruppen in den sozialen Medien bei und verbreitete dort IS-Propaganda. An F. schickte er etwa die radikale Predigt eines Islamisten weiter. Trotz seiner Aktivitäten im Internet will der Angeklagte aber nicht allzu viel von den Zielen und Motiven der Terrormiliz gewusst haben.
"Was sind die Ziele des IS?", fragt die Richterin. "Einen Islamischen Staat zu gründen", antwortet er. "Und wie sollte der ausschauen?" - "Das weiß ich nicht genau." - "Warum hat Sie das dann so fasziniert?" Damals habe er viele Nashids - Propaganda-Kampflieder des IS - gehört, "die Melodien haben mir gefallen", meint er.
Mit F. hielt der Angeklagte längeren Kontakt - auch, als dieser im September 2018 nach Syrien aufbrach, um sich dem IS anzuschließen. Der Angeklagte soll ihn dabei bestärkt und etwa geschrieben haben, dass Allah F. den höchsten Platz im Paradies gewähren solle. Auch Schutz vor den Armeen der Ungläubigen wünschte er ihm. Außerdem erklärte er F., dass er später selbst nach Syrien gehen werde.
"Wollte Leute aus anderen Ländern kennenlernen"
Bestärkt will er F. nicht haben. Dieser habe sowieso gemacht, was er wolle, er habe dessen Pläne nicht beeinflussen können, so der 18-Jährige. Mit F. habe er damals nur Kontakt gehalten, um zu erfahren, "wie es dort ist".
Nach Syrien gelangte F. allerdings nicht. Er wurde vor dem Grenzübertritt von den türkischen Behörden festgenommen. Im Jänner 2019 wurde er nach Österreich zurückgewiesen, wo über ihn die U-Haft verhängt wurde. Am 25. April 2019 wurde F. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 22 Monaten Haft verurteilt. Die Zeit, die er bis dahin in der Türkei und in Österreich im Gefängnis saß, wurde auf die Strafzeit angerechnet. Nach Verbüßung von zwei Drittel seiner Haftzeit wurde F. im Dezember 2019 bedingt aus der Haft entlassen.
Anfang 2020 habe er F. wieder zufällig getroffen, sagt der Angeklagte: "Ich hab’ mich gewundert, warum er so schnell aus dem Gefängnis raus ist." Im Juli folgte ein zweites Treffen. Über den IS oder Pläne für einen Terroranschlag sei dabei nicht gesprochen worden, so der 18-Jährige. "Ich bin jetzt gegen den IS", sagt er. "Es war nicht wert, was ich gemacht habe. Es war dumm. Ich wollte viele Leute kennenlernen aus anderen Ländern. Ich wollte Anerkennung."
Der Schöffensenat verurteilt den Angeklagten zu zwei Jahren Haft, davon werden ihm 18 Monate unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Außerdem muss er sich einem Deradikalisierungsprogramm unterziehen. Möglich wären bis zu fünf Jahre Haft gewesen. Als mildernd wurden seine bisherige Unbescholtenheit und geständige Verantwortung gesehen. Das Urteil ist rechtskräftig.