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Ein Dauerrecht mit großen Einbußen - Frühpensionen nur noch mit Abschlag

Von Brigitte Pechar

Analysen

Die Langzeitversichertenregelung, auch Hacklerregelung genannt, wird zum Dauerrecht. So jedenfalls lautet die Kritik vom Finanzministerium über die Wirtschaftskammer bis hin zum Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Allerdings, so einfach hat sich Sozialminister Rudolf Hundstorfer die Sache auch wieder nicht gemacht. Er hat mit seinem Vorschlag einen Spagat versucht.


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Einerseits wollte er seine Freunde aus der Gewerkschaft nicht vor den Kopf stoßen, indem er die Regelung wie vorgesehen Ende 2013 für beendet erklärt, andererseits wollte und konnte er aufgrund der Budgetknappheit diese günstige Frühpensionsvariante auch nicht einfach weiterlaufen lassen.

Bis 2013 können Männer mit 60 (Frauen mit 55) Jahren und 45 (40) Beitragsjahren ohne Abschläge in Pension gehen. Ab 2014 gelten allerdings andere Voraussetzungen: Für Männer ab dem Jahrgang 1954 wird das Anfallsalter schlagartig auf 62 Jahre angehoben.

Für Frauen wird das Antrittsalter ebenso sofort um zwei Jahre, dann schrittweise auf 62 Jahre angehoben. Frauen der Jahrgänge 1959 bis 1961 können dann ab dem 57. mit 42 Beitragsjahren, ab dem 58. mit 43 Beitragsjahren und ab dem 59. Lebensjahr mit 44 Beitragsjahren in Pension gehen. Für Frauen, die 1962 und 1963 geboren sind, ergibt sich als Anfallsalter bereits das 60. Lebensjahr. Damit haben sie ohnehin Anspruch auf ihre normale Alterspension, denn für Frauen gilt noch bis 2024 das Antrittsalter von 60 Jahren. Dieses wird bis 2033 in Halbjahresschritten auf 65 Jahre erhöht.

Relevant wird die Langzeitversichertenregelung erst wieder für Frauen, die ab 2. Dezember 1965 geboren sind. Denn das Alter für diese bleibt bestehen, das Regelpensionsalter steigt aber schrittweise auf 65.

Aber nicht nur die Erhöhung des Alters spielt eine Rolle in der Regelung Hundstorfers. Es kommt auch zu enormen Abschlägen. Ab 2014 gibt es keine abschlagsfreien Frühpension mehr. Pro Jahr, das man vor dem Regelpensionsalter in Pension geht, gibt es Abschläge von 4,2 Prozent (gedeckelt mit 12,6 Prozent). Ab dem Erreichen des Korridorpensionsalters von 62 Jahren erhöhen sich die Abschläge um 2,1 Prozent auf 6,3 Prozent.

Im Jahr 2047 läuft die Hacklerregelung automatisch aus, weil dann die Pensionsreform 2005 wirksam wird. Alle Jahre ab 2005 sind auf einem Pensionskonto, die Jahre davor sind Altrecht.

Ein Beispiel: Jemand geht 2030 mit 62 Jahren in die Hacklerregelung. Er oder sie hat dann mindestens 45 Versicherungsjahre. Davon sind 25 Jahre ab 2005 Pensionskonto (6,3 Prozent Abschläge), 20 Jahre davon Altrecht (Abschläge 4,2 Prozent).

Gewerkschafterinnen machen mobil gegen die Anhebung der Regelung auf 62 Jahre. Die Frage ist nur, warum der Staat eine frühere Pensionierung - außer aus gesundheitlichen Gründen - unterstützen soll.

Siehe auch:Änderungen nicht ausgeschlossen