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Der junge Mann, der an der Med-Uni Graz nicht jene Lehrveranstaltungen besuchen konnte, die ihm einen rascheren Studienabschluss ermöglicht hätten, verdient Respekt - auch für seine Zähigkeit. 2013 erhielt er Gerechtigkeit dafür, was ihm 2006 widerfuhr: Die Republik muss für seinen unverschuldet späteren Berufseinstieg Schadenersatz leisten.
Der Oberste Gerichtshof hat ebenso Respekt verdient. Er kippte die anderslautenden Urteile der Vorinstanzen und rückte die Sache wieder zurecht. Denn derselbe Gesetzgeber, der die Universitäten deutlich weniger großzügig behandelt wie andere gesellschaftliche Bereiche und Institutionen (zum Beispiel Finanzausgleich, Banken, Landwirtschaft), schob diese Verantwortung gerne ab. So endet für Studierende die Familienbeihilfe mit dem 24. Lebensjahr, was ein klarer Wink ist, "Bummelstudenten" nicht länger zu unterstützen.
Dieser Leistungsgedanke fehlt der öffentlichen Hand bei der eigenen Verantwortung. So redet die Bildungspolitik derzeit gerne über Zugangsbeschränkungen und nicht so gerne über den Zustand der Unis. Trotz zusätzlicher Mittel warten immer noch viele Studierende auf Seminar- und Lehrveranstaltungsplätze, für die sie sich längst angemeldet haben. Trotz Universitätsräten und "Vollrechtsfähigkeit" gehen immer noch zu viele Mittel für Verwaltung und Organisation drauf. An der WU Wien kommen auf jeden Professor mehr als 100 Studenten, Master-Studienplätze werden von den Unis einseitig verknappt. Ob die nunmehrigen Leistungsvereinbarungen wirkungsvolle Abhilfe schaffen, wäre eine Überprüfung wert.
Etwa jenes Gesetzgebers, dem gerade vom OGH beschieden wurde, dass er sich der Verantwortung für die Universitäten nicht entziehen kann. Wie schon in den Bildungsstufen davor, hat die öffentliche Hand eine Organisation geschaffen, die am allerwenigsten auf die jungen Menschen Rücksicht nimmt - obwohl sie nur für deren Ausbildung existiert.
Trotz Vollrechtsfähigkeit der Unis sei die Vollziehung des Studienrechts weiterhin eine hoheitliche Aufgabe, entschied der OGH. Dem Minister muss der Satz zu denken geben, denn trotz Rektoren, Uni-Räten und Senaten hat er nun schwarz auf weiß, dass er die Letztverantwortung trägt. Der Gesetzgeber wollte genau die auf die Unis abwälzen - mit überschaubarem Erfolg.