Im Juni und im November des vergangenen Jahres häuften sich sowohl Hasskommentare, wie verbale als auch körperliche Übergriffe.
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Der 6. Antimuslimische Rassismusreport zeigt erneut eine Steigerung der gemeldeten Fälle von Rassismus gegenüber Musliminnen und Muslimen: 2020 dokumentierte die "Dokumentations- und Beratungsstelle Islamfeindlichkeit" 1402 Vorfälle, um 33,4 Prozent mehr als im Jahr davor. Sie reichen von einer Frau, die Kopftuch trug und von einer weiteren beschimpft und mit einer Zeitung auf den Kopf geschlagen wurde, über an Hausmauern gesprühten Hass wie "Tötet alle Moslems" bis hin zu Verhetzung im Internet wie beispielsweise jene zu "Gasduschen in den betroffenen Bezirken?" auf Facebook.
Besonders häufig betroffen sind mit 74,2 Prozent Frauen, Täter sind mit 72,8 Prozent dagegen überwiegend männlich. Tatort ist in 84,2 Prozent der Fälle in überwiegendem Ausmaß das Internet, gefolgt vom öffentlichen Raum mit 8,9 Prozent der Vorfälle. Konkret ging es in vier von fünf Fällen um die Verbreitung von Hass bis hin zum Staftatbestand der Verhetzung. Die Meldungen häuften sich im Juni, rund um die "BlackLivesMatter"-Proteste, genauso wie im November in Folge des Terroranschlags in Wien.
Nationaler Aktionsplan fehlt
Auch das Antiterrorpaket "befeuerte islamfeindliche und rassistische Aussagen in Print und Sozialen Medien, aber auch im öffentlichen politischen Diskurs", sagt Rumeysa Dür-Kwieder, Mitarbeiterin der Dokumentationsstelle. Gleiches gelte für die "Operation Luxor" im November, bei der 930 Polizisten in vier Bundesländern 60 Hausdurchsuchungen bei Musliminnen und Muslimen wegen des Verdachts der Terrorfinanzierung durchführten. Die gemeldete Anzahl der physischen Übergriffe und der Beleidigungen im öffentlichen Raum stieg ebenfalls an. Der im politischen Diskurs oft verwendete, unbestimmte Begriff eines "politischen Islams" präsentiere die muslimische Religionsgemeinschaft als Projektionsfläche für Hass und Ablehnung.
Antirassismus-Trainerin Dunia Khalil fordert, dass antimuslimischer Rassismus als solcher von Politik und Behörden anerkannt werde. Es solle zudem sichergestellt werden, dass bei der Erarbeitung des im Regierungsprogramm geplanten "Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung" die muslimische Zivilgesellschaft eingebunden werde. Außerdem solle der mit dem Anti-Terror-Paket geplante Straftatbestand zur Bekämpfung "religiös motivierter extremistischer Verbindungen" nicht "als rein symbolische Politik ohne konkrete Tatbestandsbeschreibung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden".