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Ein einheitlicher Mautdienst in Europa

Von Waldemar Hummer

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Waldemar Hummer ist Universitätsprofessor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Innsbruck. Foto: privat

Die Europäische Kommission ebnet den Weg für die Einführung eines einheitlichen europäischen elektronischen Mautdienstes.


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Am 6. Oktober 2009 erließ die Europäische Kommission ihre längst erwartete Entscheidung, in der sie die grundlegenden technischen Spezifikationen und Anforderungen für einen europäischen elektronischen Mautdienst (EETS - European Electronic Toll Service) festlegte.

Laut Antonio Tajani, Verkehrskommissar und Vizepräsident der Europäischen Kommission, bringt diese Entscheidung den Pkw und Lkw-Fahrern die wichtigste Verbesserung seit dem Wegfall der Grenzkontrollen im Gefolge der Einführung des Schengener Systems: "Der europäische elektronische Mautdienst wird es den Straßenbenützern ermöglichen, Mautgebühren überall in der Europäischen Union auf einfache Weise zu zahlen, mit nur einem einzigen Vertrag bei einem einzigen Dienstleister und mit einem einzigen Bordgerät".

Für alle Verkehrswege

Der europäische Mautdienst wird eine einfache Entrichtung von Mautgebühren in der gesamten EU ermöglichen und auf allen Verkehrswegen - wie Autobahnen, Tunneln, Brücken et cetera - zur Verfügung stehen, wo Mautgebühren über ein Bordgerät erfasst werden.

Die Nutzung dieses Dienstes wird schließlich auch zu weniger direkten Zahlungen an Mautstationen führen, was den Verkehrsfluss beschleunigt und Staus vermeiden hilft.

Elektronische Mautsysteme wurden in mehreren europäischen Ländern Anfang der 1990er Jahre eingeführt. Die meisten arbeiteten mit einem Bordgerät, das die Fahrzeugdaten an den Straßenbetreiber übermittelt, damit die Maut - beispielsweise auf der Grundlage des Gewichts und der Größe des Fahrzeugs - ermittelt werden kann.

Fehlende Kompatibilität

Die verschiedenen nationalen und lokalen elektronischen Mautsysteme sind aber im Allgemeinen miteinander nicht kompatibel und können Daten nur mit dem jeweils systemeigenen Bordgerät austauschen.

Diese fehlende Interoperabilität der einzelnen Mautsysteme untereinander ist besonders im internationalen Güterkraftverkehr hinderlich. So benötigt man beispielsweise für eine Fahrt von Dänemark nach Portugal fünf oder mehr Bordgeräte am Armaturenbrett des Lkw - und zwar jeweils mit eigenem Vertrag für einen bestimmten Straßenbetreiber. Das Transportunternehmen muss die einzelnen Belege dann mit hohem Zeit-, Verwaltungs- und Kostenaufwand bearbeiten, um Fahrtdaten, eingegangene Rechnungen, Vertragsklauseln und Zahlungsanweisungen einander zuzuordnen.

In der gegenständlichen Entscheidung der Kommission werden aber auch die Rechte und Pflichten der die Maut einhebenden Stellen, der Anbieter der Mautsysteme und der Nutzer festgelegt. Die Nutzer können sich bei einem Dienstleister ihrer Wahl einschreiben. Die mauterhebenden Stellen wiederum teilen den Dienstleistern mit, welche Mautgebühren fällig sind, und die Dienstleister stellen den Nutzern diese dann in Rechnung.

Höhe beschränkt

Die im Rahmen des EETS-Dienstes berechneten Mautgebühren dürfen die entsprechenden nationalen oder lokalen Mautgebühren nicht überschreiten.

Der EETS-Dienst soll innerhalb von drei Jahren für alle Straßenfahrzeuge über 3,5 Tonnen und für alle Straßenfahrzeuge zur Beförderung von mehr als neun Personen (inklusive Fahrer) verfügbar sein.

Ab 2015 für alle Nutzer

Für alle anderen Fahrzeuge, das heißt im Grunde auch für alle Pkw, soll er innerhalb der nächsten fünf Jahre eingerichtet werden.