Zum Hauptinhalt springen

Ein Ende ohne Erklärung

Von Daniel Bischof

Der Angeklagte soll dem Mädchen mit dem Umbringen gedroht haben.
© Fotolia/Karafyllidis

Sieben Jahre Haft für Mann, der Zwölfjährige missbraucht hat. Verurteilter sieht sich in Opferrolle: "Sie hat mich provoziert."


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 7 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Wien. "Ich habe die Pornoaufnahmen auf Wunsch des Kindes gemacht. Ich habe gedacht, das ist gut", sagt der Angeklagte. "Warum?", fragt Richter Andreas Böhm. "Die Eltern haben gesagt, ich soll Videos machen, egal was die Kinder machen", antwortet der 46-jährige P. Böhm schüttelt den Kopf. Mit Unverständnis blickt er den Angeklagten an. "Sie reden jetzt wirr daher", sagt er.

Es ist nicht die einzige Aussage des Angeklagten, die am Freitag bei einem Missbrauchsprozess am Wiener Straflandesgericht für Verwunderung sorgt. P. hat sich - laut dem rechtskräftigen Urteil - im Sommer 2017 an einer Zwölfjährigen in der elterlichen Wohnung in Hernals zumindest zwei Mal vergangen. Einmal nahm er den Geschlechtsverkehr auf Video auf. Auf seinem Handy speicherte er Screenshots ab. Er hat sich unter anderem wegen Vergewaltigung, dem schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen und der pornographischen Darstellung Minderjähriger vor einem Schöffensenat zu verantworten.

Der Rumäne kam immer wieder nach Österreich, um am Bau zu arbeiten. 2014 lernte er den Stiefvater - ebenfalls ein Rumäne - des missbrauchten Mädchens kennen. Der Stiefvater bot ihm an, in seiner Zweizimmerwohnung mit seiner mehrköpfigen Familie zu leben. P. zog im Herbst 2015 ein. Laut Anklage hat P. das Opfer im August 2017 dazu gezwungen, mit ihm zu schlafen. Er habe ihr gedroht, sie und ihre Brüder umzubringen. Während des Geschlechtsverkehrs habe er sie festgehalten, um zu verhindern, dass sie fliehen kann.

"Sie hat gesagt, sie liebt mich"

P. sitzt in einem Jogginganzug, auf dem Dollarnoten abgedruckt sind, vor dem Richter. Er hat ein grobes Gesicht und kurz geschorene Haare. Mit seiner hohen und sanften Stimme erklärt er, zwar mit dem Mädchen geschlafen zu haben. Er sieht sich aber als verführtes Opfer. Der Sex sei einvernehmlich gewesen.

"Wie kommen Sie als 46-jähriger Mann dazu, Geschlechtsverkehr mit einer Zwölfjährigen zu haben?", fragt Böhm. "Ich wurde von ihr provoziert. Sie hat gesagt, sie liebt mich. Sie ließ mich nicht in Frieden und hat sich mir zu stark angenähert", sagt P. Der Justizwachebeamte, der ihn beaufsichtigt - P. ist in Untersuchungshaft -, schnauft verächtlich. Den Geschlechtsverkehr habe er als Beweis für die Polizei gefilmt: "Ich wusste, dass es zu einem Prozess kommt", sagt P. Gleich danach führt er aber aus: "Ich kannte die Rechtslage in Österreich nicht. Ich wusste nicht, dass das eine Straftat ist."

Richter Böhm hakt nach: "Sie haben ja gerade gesagt, dass Sie wussten, dass es einen Prozess geben wird." P. ändert seine Verantwortung. "Ich habe es für die Eltern gemacht, damit Sie wissen, dass das Mädchen keine Jungfrau mehr ist." Böhm fragt nach, sucht nach Antworten. Doch zahlreiche Fragen bleiben ungeklärt. Der Richter erkundigt sich bei P. dann auch, ob dieser psychische Probleme habe. "Nein", antwortet er.

Vor der Polizei hatte P., der von der Minderheit der Roma und Sinti abstammt, sich auch damit gerechtfertigt: "Bei uns ist es normal, dass Mädchen mit zwölf Jahren verheiratet werden." Damit konfrontiert, meint P. vor Gericht: "Ich habe mich nie um die österreichischen Gesetze gekümmert, sondern nur um die Arbeit."

"Es ist mein Kind"

Der Missbrauch war im September 2017 aufgeflogen, nachdem sich das Mädchen ihrer Mutter anvertraut hatte. "Es fällt mir schwer, es zu erzählen, denn es ist mein Kind", sagt die Mutter. Komisch sei ihr nichts vorgekommen, ein Interesse ihrer Tochter an sexuellen Dingen habe sie nicht festgestellt. Nur einmal habe P. sie gewarnt: "Pass auf, sie nähert sich mir zu sehr." Sie habe nicht gewusst, was er damit meint, erklärt sie auf mehrmalige Nachfrage von Böhm.

Das Mädchen muss nicht mehr aussagen. Es war im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch einvernommen worden. Während der Verlesung ihrer Angaben in der Hauptverhandlung wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

P. wird vom Schöffensenat zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. P. und der Staatsanwalt akzeptieren das Urteil: Es ist damit bereits rechtskräftig.