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Ein Erkenntnis mit positiven Folgen

Von Tamara Arthofer

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Tamara Arthofer

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Viel war in den vergangenen Monaten von einem "Rechtsstreit Lukas Müller vs. ÖSV" zu lesen. Mit dieser Argumentation könnte man nun schlussfolgern: "David" Lukas Müller habe dem mächtigen "Goliath" namens Skiverband (beziehungsweise der "Austria Ski WM und VeranstaltungsgesmbH") einen empfindlichen Schlag verpasst. Doch das ist freilich nicht einmal die Hälfte der Wahrheit. Denn ganz abgesehen davon, dass es Müller gewesen war, der als Vorspringer zur Skiflug-WM 2016 am Kulm mit seinem Unfall und dem daraus resultierenden inkompletten Querschnitt einen Schicksalsschlag erlitten hatte, kennt das nunmehr erfolgte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtshofs, das den Sturz als Arbeitsunfall einstufte, (fast) nur Gewinner: Müller, der nicht mehr mit den lebenslangen Folgekosten zu kämpfen hat, die bei einem Freizeitunfall trotz privater Versicherung und Entschädigung längst nicht abgedeckt sind; die vielen, vielen anderen Athleten an der Grenze zwischen Amateur- und Profisport, die sich bisher in einem nicht ungefährlichen Graubereich befanden; und letztlich irgendwie auch die Sportverbände, die zwar arbeitsrechtlich nun für Klarheit sorgen müssen, dafür dann sicher sein können, sich innerhalb eines legalen Rahmens zu bewegen.

Freilich wird das schwierig werden, vor allem die kleineren Organisationen und Verbände vor Herausforderungen stellen und nicht auf jeden Fall gleichermaßen anwendbar sein. Doch selbst für den Sport gilt: Wenn es um die Gesundheit respektive Absicherung junger Menschen geht, darf die Frage, wer sich als Sieger oder Verlierer eines Rechtsstreits fühlen darf, keine Kategorie sein.