Zum Hauptinhalt springen

Ein Fall für den europäischen Staatsanwalt

Von Martyna Czarnowska

Kommentare

Die EU-Kommission will den Kampf gegen Finanzbetrug verstärken - und zu diesem Zweck auch die Zusammenarbeit der Länder.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 11 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Auf diese Führungsposition hätte Rumänien gern verzichtet. Denn die Liste, in der das Land den ersten Platz belegt, zählt Betrugsfälle auf: Es geht um den Missbrauch von EU-Geld. Mehr als tausend Fälle von unrechtmäßiger Verwendung hat das europäische Amt für Betrugsbekämpfung Olaf den Mitgliedstaaten im Jahr 2011 aufgezeigt und strafrechtliche Verfolgung empfohlen. Ein Viertel davon betraf Rumänien. Eine Gerichtsentscheidung gab es dort in knapp 57 Prozent der Fälle, wovon 30 Verurteilungen waren.

In Deutschland war die Verurteilungsquote schon doppelt so hoch. Das Land folgt in der Liste auf Rumänien, danach kommt Italien. Österreich hat Olaf gerade einmal acht Strafverfolgungsmaßnahmen empfohlen, die Hälfte davon endete mit einer Verurteilung.

Im EU-Durchschnitt sind es jedenfalls rund 42 Prozent - und das ist der EU-Kommission nicht genug. Sie will den Kampf gegen Finanzbetrug zum Nachteil des gemeinsamen Haushalts verstärken; immerhin lag der wirtschaftliche Schaden dadurch in den letzten Jahren jeweils bei rund 500 Millionen Euro. Daher schlägt die Brüsseler Behörde die Einrichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft vor, die sich mit solchen Vergehen befasst.

Denn Olaf hat nur begrenzte Möglichkeiten dazu. So darf das Amt selbst keine strafrechtlichen Untersuchungen durchführen. Hinzu kommt, dass die Rechtslage in den Mitgliedsländern unterschiedlich ist.

Wozu das führen kann, beschreibt die Kommission mit einigen Beispielen. In einem Fall hat Olaf den deutschen und bulgarischen Behörden Informationen zu einer möglichen Veruntreuung von Geld aus den Fördertöpfen für die Landwirtschaft übermittelt. Das deutsche Verfahren führte zu einer Verurteilung, das bulgarische hingegen endete mit einem Freispruch.

In einem anderen Fall ging es um Zigarettenschmuggel aus Tschechien nach Deutschland. Das deutsche Gericht wollte sich im Prozess auf Aufzeichnungen der tschechischen Polizei aus einer Telefonüberwachung stützen. Dies sei aber in Deutschland ohne richterliche Anweisung nicht zulässig, argumentierte der Verteidiger des Angeklagten.

Gäbe es eine europäische Staatsanwaltschaft, könnten die nationalen Maßnahmen besser auf EU-Ebene verknüpft werden, glaubt die Kommission. Nach ihren Plänen würden der Staatsanwalt und seine vier Stellvertreter von Kollegen aus jedem Staat unterstützt, die Ermittlungen im jeweiligen Land durchführen.

Olaf wird danach weiterhin andere Aufgaben haben: Dazu gehören etwa Untersuchungen gegen EU-Beamte, denen Amtsmissbrauch oder Korruption vorgeworfen wird.

Allerdings werden sich nicht alle Mitgliedstaaten an den Arbeiten der europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen. Großbritannien und Dänemark sind - wie in einigen weiteren Bereichen der Justiz-Kooperation - nicht dabei. Irland hat sich noch nicht entschieden. Andere Länder sowie das EU-Parlament müssen dem Vorschlag der Kommission noch zustimmen. Erst dann kann der neue Staatsanwalt seinen Dienst aufnehmen.