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Ein Fall für die Ombudsfrau

Von WZ-Korrespondentin Martyna Czarnowska

Politik
Offenlegung wünscht sich O’Reilly auch bei Jobwechseln von EU-Beamten.
© Europäische Gemeinschaften

Emily O’Reilly zieht nach einem Jahr im Amt Bilanz und fordert von der Kommission mehr Transparenz bei den TTIP-Verhandlungen.


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Brüssel. Mehr als 2400 Beschwerden, 350 eingeleitete und 461 abgeschlossene Untersuchungen: Das ist die Bilanz des vergangenen Jahres, die die europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly zog. Ihr Büro hat die Aufgabe, Unzulänglichkeiten in der Verwaltungsarbeit von EU-Institutionen zu prüfen, worunter etwa mangelnde Transparenz fällt oder die Weigerung, Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen. Dies war auch Gegenstand der meisten Untersuchungen: Ein Viertel der Fälle betraf den Zugang zu Unterlagen, den beispielsweise die EU-Kommission Privatpersonen oder Unternehmen zunächst nicht gewähren wollte.

Das passierte etwa einer Nichtregierungsorganisation, die wissen wollte, warum Briten nicht die gleichen Rechte haben wie andere EU-Bürger. Es ging dabei um die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die den Zugang der Öffentlichkeit zu bestimmten Dokumenten garantiert. Großbritannien hat sich allerdings eine Klausel zur Nichtbeteiligung daran ausverhandelt. Details dazu lieferte die Kommission erst nach deutlicher Kritik des - damaligen - Bürgerbeauftragten.

Auch zwei Beschwerdeführer aus Österreich beklagten sich darüber, von der Kommission keine Antwort auf ihre Anfragen erhalten zu haben. Im dritten untersuchten Fall beschwerte sich ein Österreicher, dass ihm das EU-Parlament nicht gestattete, einen Informationsstand aufzustellen.

Transparenz ist O’Reilly, die seit einem Jahr im Amt ist, aber auch in einem anderen Bereich wichtig. So fordert sie mehr Nachvollziehbarkeit bei den Gesprächen um das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA. Sie verlangt die Veröffentlichung der Verhandlungsrichtlinien der Europäer. "Es mag alles wunderbar sein", erklärte die Irin bei einer Pressekonferenz. "Aber je mehr die Öffentlichkeit Geheimniskrämerei sieht, desto größer wird das Misstrauen." Erst vor wenigen Tagen hat die Ombudsfrau eine öffentliche Konsultation gestartet, bei der Personen und Organisationen Vorschläge für Verbesserungen machen können. Von der Kommission erwartet sie bis Ende Oktober eine Antwort.

Etwas länger Zeit, nämlich bis Jahresende, gibt O’Reilly der Behörde für eine Stellungnahme zu ihren Empfehlungen zum Vorgehen beim Jobwechsel politisch Verantwortlicher in die Privatwirtschaft. Sie plädiert dafür, regelmäßig die Namen jener hochrangigen EU-Beamten zu nennen, die außerhalb der Institutionen Posten übernehmen. Solche Wechsel können nämlich Interessenskonflikte auslösen und "einen korrumpierenden Einfluss auf hochrangige Angestellte haben". Daher sollten die EU-Behörden ihre Überwachungssysteme stärken, findet die Bürgerbeauftragte, dessen Büro Einsicht in 54 Fälle von Jobänderung genommen hatte.

Dabei hätten die Institutionen schon jetzt rechtliche Möglichkeiten zur Kontrolle. So müssen ehemalige EU-Angestellte nach ihrem Weggang zwei Jahre lang ihre alte Stelle über neue Arbeitsangebote informieren. Außerdem dürfen sie bei ihren früheren EU-Kollegen innerhalb von zwölf Monaten kein Lobbying betreiben.

Dennoch stellte die Ombudsfrau fest, dass es dabei nicht immer nachvollziehbar zugeht. So werden Entscheidungen bei Seitenwechseln "teilweise unzulänglich begründet oder dokumentiert". Es sei auch "nicht immer deutlich, ob die betreffenden EU-Angestellten die nötigen Informationen lieferten, damit die Kommission sachkundige Entscheidungen treffen konnte". Der Prüfungsprozess sollte daher verbessert werden.

Er kann - theoretisch - in einem Disziplinarverfahren münden. EU-Behörden können dieses gegen Beamte einleiten, die Jobs annehmen, die Interessenskonflikte hervorrufen könnten. In der Praxis jedoch hat dies noch zu keinen Strafen geführt.

Mehr zum Thema TTIP im Dossier "Welthandel".