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"Ein Geheimbuch voller Rätsel"

Von Jan Michael Marchart

Wirtschaft

Die zahlreichen Ungereimtheiten in der Gewerbeordnung kosten die Gewerbetreibenden viel Geld.


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Wien. Ein Vorschlag für das für den Herbst angesetzte Reformpaket der Regierung ist, die Gewerbeordnung zu entrümpeln. Diese etwas sperrig klingende Forderung schwirrt seit Jahren durch die zuständigen Ministerien. Jeder einschlägig tätige Politiker mit Ehrgeiz schlägt eine Vereinfachung des 186 Seiten dicken Wälzers vor. Das erscheint bei den etlichen darin enthaltenen Ungereimtheiten nicht nur populär, sondern auch sinnvoll.

So wird in der Gewerbeordnung für das Umnähen einer Hose eine Schneidereiausbildung vorausgesetzt, für das Anfertigen eines Fallschirms aber nicht. Reinigungskräfte, die Privatwohnungen putzen, dürfen keine Büros sauber machen. Nageldesigner, die Fingernägel lackieren, dürfen dies nicht bei Fußnägeln. Eine Absolventin einer Modeschule darf sich erst nach einer Meisterprüfung als Schneiderin selbständig machen, selbst wenn sie jahrelang Berufserfahrung in einem Unternehmen gesammelt hat.

Seit der Einführung der Gewerbeordnung 1859 gibt es auch die beharrlichen Forderungen nach ihrer Änderung. Entweder die Wissenschaft war mit der legistischen Ausgestaltung unzufrieden oder die Gewerbetreibenden beziehungsweise die Arbeitnehmer mit dem Inhalt des Regelwerks. "Mit ihrer Fülle von Novellen, die vom ursprünglichen Gesetzestext nur noch wenige Paragrafen unverändert gelassen haben", schreibt der österreichische Staats- und Verwaltungswissenschaftler Adolf Julius Merkl bereits 1932, "ist die heute geltende Gewerbeordnung selbst für den geschulten Juristen, der nicht zugleich gelernter Österreicher ist, ein Geheimbuch voller Rätsel und Unbegrifflichkeiten und nur für einen engen Kreis von Fachleuten der Gegenstand einer Geheimwissenschaft geworden."

Nur ein Gewerbeschein

Dem dürfte sich mittlerweile auch die Regierung anschließen: Ein einziger Gewerbeschein soll in Zukunft die Ausübung aller 440 freien Gewerbe in Österreich ermöglichen. Außerdem sollen die reglementierten Gewerbe durchforstet und die Genehmigung von Betriebsanlagen erleichtert werden, kündigte die Koalition an. "Wer im Gewerbe tätig ist, muss derzeit im Schnitt vier andere Gewerbescheine mitschleppen", sagte Vizekanzler Reinhold Mitterlehner. In Zukunft soll jeder, der einen Gewerbeschein für ein reglementiertes oder für ein freies Gewerbe hat, alle freien Tätigkeiten ausüben dürfen. Damit sollen sich etwa 40.000 behördliche Anmeldeverfahren pro Jahr erübrigen. Außerdem soll der Berufszugang zum reglementierten Gewerbe modernisiert werden. Fälle, wo ein Nageldesigner keine Fußnägel lackieren darf, sollen der Vergangenheit angehören.

Zum besseren Verständnis: In Österreich gibt es zwei unterschiedliche Gewerbearten. Die freie Variante, die man nur anmelden muss, und jene, für die es einen Befähigungsnachweis und eine bestimmte Qualifikation braucht. "Aber der Nachweis ist nicht immer rational begründet", sagt Michael Potacs, Professor an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU). Möchte eine Person eine Werbeagentur aufmachen, brauche es seit einigen Jahren keinen Nachweis mehr. "Für Floristen allerdings schon, obwohl gerade die IT-Branche stetig eine höhere Qualifikation voraussetzt."

Aber das sei nicht das einzige Problem. So fallen auf einen Unternehmer oft mehrere Gewerbescheine. Das führt dazu, dass die Zahl der Gewerbeberechtigungen in den letzten zehn Jahren weit stärker zunahm als die der Gewerbeinhaber. Möchte ein Eigentümer einer Werbeagentur zusätzlich seine Buchhaltung machen, braucht er zwei Gewerbescheine. Für beide zahlt das Unternehmen Grundumlage an die Wirtschaftskammer. Diese variiert je nach Gewerbetyp, Bundesland und Betriebsgröße. Sie soll zwischen 80 und 800 Euro pro Jahr und Gewerbeberechtigung liegen.

Letzte Reform Jahre zurück

Die Gewerbeordnung wurde in ihrer über 150 Jahre alten Geschichte trotzdem stetig an die Gegenwart angepasst. Die letzte größere Reform liegt 14 Jahre zurück. Damals wurde der Handel zu einem freien Gewerbe. Seither braucht es keinen Befähigungsnachweis mehr, um ein Geschäft aufzumachen. 2014 sorgte auch der Verfassungsgerichtshof für eine kleine Veränderung, indem er das zuvor reglementierte Fotografengewerbe freigab. Der Berufsschutz sei nicht gerechtfertigt, weil von diesem Gewerbe keine Gefahren mehr ausgingen. Seitdem darf jeder Fotograf sein.

"Der Befähigungsnachweis ist einerseits eine Hürde und ein Konkurrenzschutz", sagt der WU-Professor Potacs. "Andererseits möchte jeder Berufsstand seine Wertigkeit beibehalten." Kommt es zu mehr Konkurrenz, könnte das Gehaltseinbußen für einige Gewerbetypen bedeuten. Für einige Sparten mache ein Befähigungsnachweis nach wie vor Sinn, so Potacs. Bei Elektrikern und Installateuren biete dieser vor allem einen Konsumentenschutz und gewissen Qualitätsnachweis. Ob ein einziger Gewerbeschein für alle freien Gewerbe, wie ihn die Regierung anstrebt, überhaupt möglich ist, kann Potacs nicht sagen. "Gewerbliche Tätigkeiten sind mit dem Kollektivvertrag und den damit zusammenhängenden Verhandlungen verbunden. Es wird wohl eine Abgrenzung brauchen."