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Ein Geständnis mit Fragezeichen

Von Jan Michael Marchart

Politik

Landesrätin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger lieferte 2007 über 700.000 Euro an das BZÖ. Parteien fordern ihren Rücktritt.


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Wien. Die Kärntner Landesregierung hatte im Jahr 2007 mehrere Seeimmobilien von Bawag und ÖGB um etwa 43 Millionen Euro erstanden. Der Bundesrechnungshof stellte dann sechs Jahre später fest, dass die Objekte am Hafnersee, Maltschacher See und Ossiacher See zu teuer gekauft wurden.

Zehn bis zwölf Millionen Euro sollen zu viel bezahlt worden sein. In einem neuen Gutachten des Landes ist sogar von 22 Millionen Euro die Rede. Auch die Maklerprovision lag beim Kauf mit 3,5 Prozent über der gesetzlichen Norm von drei Prozent.

Aufgrund des Rechnungshofberichts ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nun unter anderem gegen die niederösterreichische Landesrätin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (erst BZÖ, später Team Niederösterreich) wegen Beitrags zur Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit.

Ist die neue FPÖ das alte BZÖ?

Noch am 24. Februar konnte Kaufmann-Bruckberger sich nicht daran erinnern, wer ihr für ihre Beratungsleistungen ein Honorar bezahlt hatte. Auch wofür sie es erhalten hatte und wie hoch die Zahlung war, konnte sie nicht beantworten. Am Dienstag folgte ihr Geständnis: Sie habe demnach ihr Honorar, es soll zwischen 700.000 und 800.000 Euro gelegen sein, an das frühere BZÖ in Kärnten weitergegeben. Landeshauptmann war zu dieser Zeit übrigens Jörg Haider.

Kaufmann-Bruckbergers Anwalt Hermann Heller bestätigte das Geständnis. Neben Haider sollen laut Kaufmann-Bruckberger weitere Personen involviert gewesen sein. "Klingende Namen aus der damaligen Zeit", sagte Heller am Dienstag. Die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen 15 Personen. Deren Identitäten gibt die Behörde nicht bekannt. Sprecher Nobert Hauser verwies auf die laufenden Verhandlungen: "Durch die Aussagen ergeben sich aber neue Ermittlungsansätze und Tatverdachtsmomente." Die Anzahl der Beschuldigten könnte sich dadurch immer wieder ändern. Eine Prognose, wann eine Anklage schlussendlich vorliegen könnte, sei ebenfalls schwierig.

Fest steht allerdings, dass das Geständnis von Kaufmann-Bruckberger einige Fragen aufwirft. Eine davon ist, ob die Landesrätin durch das Geständnis zur Kronzeugin werden und in der Causa mit der Staatsanwaltschaft kooperieren kann und letztlich die Strafe abgeschwächt wird. Juristen gehen davon aus, dass das wegen des Tatverdachts, der laut Hauser bereits vor dem Geständnis bestanden haben soll, nicht möglich sein wird. Zu einer Strafmilderung könnte es aber kommen.

Dann gilt es zu klären, ob die Kärntner FPÖ Rechtsnachfolgerin des BZÖ von 2007 ist. Die Kärntner FPÖ könnte nämlich für die Summe gerade stehen müssen. Das 2009 neu gegründete BZÖ gibt an, kein Geld erhalten zu haben. FPÖ-Chef Christian Ragger lässt das nun durch ein Rechtsgutachten prüfen. Die heutige FPÖ-Führung hätte mit der einstigen BZÖ-Spitze nichts zu tun. Ragger versicherte, der Korruptionsstaatsanwaltschaft alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Ragger selbst saß damals für das BZÖ im Landtag. Seine Funktion bei der FPÖ hat er seit April 2013 inne.

Sollte die Kärntner FPÖ doch zu einer Schadenswiedergutmachung verurteilt werden, werde man "die Verantwortung wahrnehmen", sagte Ragger. Extra-Rücklagen dafür werden aber nicht gebildet. "Wir bilden aber bereits Rücklagen für den Wahlkampf 2018, diese können wir für die Schadenswiedergutmachung auflösen", erklärte Ragger.

Politische Auswirkungen

Eine weitere Frage ist, wie sich die Causa auf das politische Amt von Kaufmann-Bruckberger als Landesrätin Niederösterreichs auswirkt. Teile der Opposition und das Team Stronach forderten ihren Rücktritt. Den lehnte sie ab. Im November 2013 wurde sie wegen "dubioser Rechtsgeschäfte" aus dem Team Stronach ausgeschlossen und gründete die Abspaltung "Team Niederösterreich" mit , die aber Teil des Klubs ist.

Eine Abberufung der Rätin kann nur vom Landtag oder von zwei Dritteln der Abgeordneten des Team Stronach gestellt werden. "Ein gültiger Beschluss auf Abberufung bedarf der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten des Landtages und der Mehrheit der abgegebenen Stimmen", heißt es im Landesrecht Niederösterreich. Wurde die Abberufung vom Landtag gestellt, braucht es die Mehrheit aus der Partei. Von fünf Mitgliedern des Klubs gehören drei dem Team Niederösterreich an. Zwei sind dem Team Stronach geblieben. Für eine Abberufung bräuchte es demnach eine zusätzliche Stimme aus der Abspaltung.