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Ein Grund zu steuern

Von Reinhard Göweil

Leitartikel

Der Verfassungsgerichtshof hat die heiße Kartoffel Grundsteuer an die Politik zurückgereicht. Sie ist nicht verfassungswidrig, weil zwar die Einheitswerte veraltet sind, aber eben für alle. Also stimmt es wieder, der Gleichheitsgrundsatz wurde nicht verletzt.


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Für die Regierung bedeutet dies, dass nun sie die Verantwortung übernehmen muss, wenn an der Grundsteuer gedreht werden soll. Der Satz "Wir müssen was bei der Grundsteuer ändern wegen eines Spruchs des Verfassungsgerichtshofes" wäre wesentlich bequemer gewesen.

So aber stellten die Verfassungsrichter nur fest, dass es ein Problem bei der Stiftungseingangssteuer gibt, da die Einbringung einer Immobilie dadurch günstiger ausfällt als jene von Wertpapieren. Also wird bei den Stiftungen wohl eine Steuererhöhung fällig - eine lange Forderung der SPÖ.

Auch wenn es natürlich nicht zum guten Ton gehört, dies zu sagen, und sofort die Keule der "Häuslbauer-Steuer" geschwungen werden wird: Unter Einrechnung von Freigrenzen für jene Eigentumshäuser und -wohnungen, die von ihren Besitzern auch bewohnt werden, ist gegen eine Erhöhung der Grundsteuer nicht wirklich etwas einzuwenden. Sie müsste freilich Teil einer Steuerreform sein, die Vermögen stärker und Arbeit geringer belastet.

Ganz Österreich spricht vom hohen Spitzen-Steuersatz von 50 Prozent. Niemand aber vom - in Relation gesehen - gefühlt höheren Eingangssteuersatz von 38,33 Prozent. Der greift bereits ab einem Jahreseinkommen von mehr als 11.900 Euro, das sind 850 Euro monatlich (14 Mal im Jahr). Diesen Steuersatz zu senken wäre wohl mehr als gerecht. Auch Josef Prölls Vorgänger Wilhelm Molterer hätte dies vorgehabt.

Wegen des zu hohen Budgetdefizits benötigt der Finanzminister aber dafür eine sogenannte Gegenfinanzierung, beispielsweise die Erhöhung der Grundsteuer (was vor allem Landwirte betrifft).

Dass die Verfassungsrichter in dieser Frage nicht die Handlanger der Politik gespielt haben, entspricht durchaus dem Geist der Verfassung. Nun wäre also die Regierung am Zug. Aber nur, wenn sie sich nicht von den recht kecken Forderungen der Länder einschüchtern lässt.