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Ein Grundrecht auf Verleumdung?

Von Christian Ortner

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Eine Wiener Tageszeitung berichtet dieser Tage über bevorstehende Personalrochaden an der Spitze eines bekannten großen österreichischen Konzerns; so weit, so alltäglich. Weniger alltäglich, dafür aber eine wirkliche Sauerei war, was sich daraufhin in der Online-Ausgabe dieser Zeitung abspielte: Unter dem Schutz der Anonymität breiteten User, teils offenbar Konzernmitarbeiter, das tatsächliche oder auch nur behauptete turbulente Liebesleben eines der betroffenen Vorstandsmitglieder aus.


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Eine Sauerei ist das deswegen, weil es zwischen dem Privatleben dieses Managers und seiner - diesfalls übrigens hervorragenden - Performance als Vorstand keinen wie immer gearteten Zusammenhang gibt. Was der Mann im Bett oder sonstwo treibt, geht niemanden etwas an und hat im Diskussionsforum einer seriösen Tageszeitung genau nichts zu suchen. Derartiges gehört zensiert, nicht publiziert (weshalb hier auch keine Namen genannt werden).

Diese österreichische Episode ist quasi das Gegenstück zur globalen Debatte um die Legitimität der Wikileaks-Veröffentlichung hunderttausender US-Botschaftsdepeschen. Man mag im Detail durchaus unterschiedlicher Meinung über deren Gewicht sein, vieles ist ja wirklich bloß Tratsch; unter dem Strich überwiegt aber eher doch das Interesse der Öffentlichkeit das Interesse der USA auf Diskretion (ein Bedürfnis, das angesichts eines 100.000 Personen großen Verteilers für diese Dokumente nicht sonderlich ausgeprägt gewesen sein dürfte).

Das Internet als Übertragungskanal übler Gerüchte, billiger Denunziationen und feiger Schüsse aus der Hecke - und gleichzeitig Instrument eines aufklärerischen Journalismus, wie vor allem im Falle der ebenfalls von Wikileaks publizierten Irak-Dokumente: Irgendwo zwischen diesen beiden Polen liegt die Antwort auf die Frage, was im Netz in Zukunft möglich sein soll und was eher nicht. Eine Frage, die vermutlich zu den spannenderen der nächsten Jahre gehören wird. Denn sowohl die günstigen als auch die ungustiösen Anwendungen werden dramatisch zunehmen, Rufmord wird ebenso üblich sein wie legitime Enthüllungen.

Das wird zwei einander an sich widersprechende Entwicklungen zur Folge haben müssen. Auf der einen Seite wird die Möglichkeit völlig anonymer Meinungsäußerung zurückgedrängt werden müssen, um Persönlichkeitsrechte des Einzelnen nicht vollkommen preiszugeben. Es kann ja nicht sein, dass jeder jedem im Netz alles nachsagen kann. Auf der anderen Seite muss aber sichergestellt werden, dass die demokratiepolitisch nützlichen Aspekte der freien Rede im Netz nicht verloren gehen. Dass Informanten unter dem Schutz der Anonymität Medien mit Informationen versorgen, darf nicht beeinträchtigt werden, was technisch kein großes Problem sein sollte.

Dazu muss die Welt gar nicht neu erfunden werden. Es gilt lediglich jene Normen des zwischenmenschlichen Umgangs, denen man sich in der realen Welt mit Grund unterwirft, auch in der virtuellen einigermaßen durchzusetzen.