Die EU-Richtlinie für die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit wurde überarbeitet.
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Die derzeitige Nachhaltigkeitsberichterstattung verfehlt teilweise die Informationsbedürfnisse der Anspruchsgruppen. Die EU-Kommission hat deshalb vor kurzem die Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) überarbeitet. Die Richtlinie erweitert die Berichtspflichten erheblich. Nachhaltigkeitsinformationen sollen vor allem an Standardisierung, Vergleichbarkeit und Digitalisierung gewinnen.
In der EU sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen seit 2017 zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet. Fehlende Standardisierung und Qualität erschweren die Zielerreichung des europäischen Grünen Deals, Kapitalströme in nachhaltige Geschäftsmodelle und Aktivitäten zu lenken. Finanzmarktteilnehmer beklagen, dass sie den Impact von Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft sowie Nachhaltigkeitsrisiken auf das Unternehmen nicht adäquat beurteilen und zudem Nachhaltigkeitsleistungen nicht vergleichen können. Die Überarbeitung der EU-Richtlinie soll diese Lücken schließen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Zielen des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltiger Entwicklung und des Europäischen Grünen Deals in Einklang bringen.
Die Berichtspflicht wird auf alle großen Unternehmen sowie alle Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel in einem geregelten Markt in einem der Mitgliedstaaten zugelassen sind (kapitalmarktorientierte Unternehmen) ausgeweitet. Für kleine und mittlere, kapitalmarktorientierte Unternehmen (listed SMEs) gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von den Berichtspflichten sind kapitalmarktorientierte Kleinstgesellschaften. Nachhaltigkeitsinformationen aller berichtspflichtigen Unternehmen unterliegen zukünftig einer externen Prüfungspflicht, um die Verlässlichkeit der Berichtsinhalte zu erhöhen.
Zur Schaffung von vergleichbaren Informationen soll ein EU-Berichtsstandard für Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellt werden. Internationale Rahmenwerke wie GRI, SASB, IASB, TCFD, Global Compact oder SDGs sollen im EU-Berichtsstandard Berücksichtigung finden. Die Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsinformationen in einem einheitlichen Format (European Single Electronic Format, ESEF) soll es ermöglichen, die Informationen für Maschinen lesbar und auswertbar zu machen.
Die EU-Richtlinie ist per 1. Dezember 2022 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen und für Unternehmen ab dem Geschäftsjahr, das am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnt, anzuwenden. Sie bringt weitreichende Änderungen für das bestehende Sustainability Reporting sowie eine massive Ausweitung auf bisher nicht betroffene Unternehmen.