Der heutige Freitag ist ein wichtiger Tag für Südtirol. Denn mit diesem 16. Februar 2001 treten die neuen Autonomie-Bestimmungen in Kraft, die mit Fug und Recht als "drittes Statut" bezeichnet werden.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 23 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Rund ein Drittel der Artikel des Autonomie-Statuts werden mit dem neuen Verfassungsgesetz, das Itaiens Staatspräsidenten Carlo Azeglio Ciampi am 31. Jänner unterzeichnet hat, geändert. Ein wichtiger Punkt der Statutenreform betrifft die ladinische Bevölkerungsgruppe. Erstmals können Vetreter dieser Minderheit wesentliche Positionen im Südtiroler Landtag, in der Landesregierung sowie Regionalrat und Regionalregierung auch außerhalb des Proporzes bekleiden.
Weiters werden die beiden autonomen Provinzen Bozen und Trient aufgewertet und die beiden Länder Südtirol und Trentino werden im föderalistischem Sinne zu Bundesländern, die Regierungsform und Wahlsystem selbst bestimmen können. Auch sind sie in Hinkunft berechtigt, Anträge zur Änderung des Autonomiestatutes einzubringen.
Südtirols Landeshauptmann Luis Durnwalder bezeichnete bereits im Vorjahr die Verabschiedung des Gesetzes als "großartige politische Leistung". Die Regierung habe, so Durnwalder, nun ein ganzes Jahr Zeit, den neuen Einheitstext des geänderten Autonomiestatutes zu erstellen, wolle mit der Umsetzung aber nicht so lange warten.
Bereits im Juni soll ein ladinischer Abgeordneter zum Vizepräsidenten des Landtages gewählt werden.