Eine einmonatige berufliche Freistellung für Väter nach der Geburt eines Kindes forderten Arbeiterkammer und Kinderfreunde. Bei vollem Lohnausgleich müsste während des "Vaterschutzmonats" Kündigungs- und Entlassungsschutz gelten sowie die Rückkehr auf den Arbeitsplatz garantiert sein.
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"Männer zwischen Beruf und Familie - Brauchen Männer einen Vaterschutzmonat?" war das Thema der Veranstaltung von Arbeiterkammer und Kinderfreunden. Die Antwort lautete "Ja". Mit einer solchen Möglichkeit würden Mütter in der Anfangsphase entlastet und Väter besser auf ihre Rolle vorbereitet, meinte AK-Präsident Herbert Tumpel.
Laut Tumpel - und Studienergebnissen - würden "sogar 37 Prozent der Väter eine Karenzzeit in Anspruch nehmen". Doch die Angst vor Arbeitsplatzverlust und Einkommenseinbußen halte die meisten davon ab. Der durchschnittliche Einkommensverlust in der Zeit der Karenz betrage bei Frauen 58 Prozent, bei Männern 71 Prozent.
Der Vaterschutzmonat solle nun parallel zur Schutzfrist der Mutter auch Vätern anlässlich der Geburt eines Kindes eine Freistellung vom Erwerbsleben für einen Monat gewährleisten. Derzeit sehen die meisten österreichischen Kollektivverträge eine Arbeitsfreistellung von lediglich ein bis zwei Tagen vor. Dies reiche gerade einmal für die notwendigen Amtswege aus, kritisieren die Kinderfreunde. Zur Finanzierung des Vaterschutzmonats meinte Gernot Rammer, Vorsitzender der Österreichischen Kinderfreunde, dass diese über den Familienlastenausgleichsfonds sowie unter einer Beteiligung der Unternehmen denkbar sei.
Ähnliche Modelle wie den Vaterschaftsmonat gibt es bereits in skandinavischen Ländern sowie in Frankreich und Belgien. So machten in Schweden im Jahre 2002 rund 80 Prozent der Väter von der Möglichkeit eines zehntägigen Sonderurlaubs anlässlich der Geburt eines Kindes Gebrauch.