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Ein "Müllmonopol" wird entsorgt

Von Reinhard Göweil und Clemens Neuhold

Wirtschaft

EU-Kommission geht hart gegen Marktmissbrauch der Altstoff Recycling Austria vor.


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Wien. An die Glas-, Papier- und Plastikcontainer im Straßenbild haben sich alle irgendwie gewöhnt. Dazu kommen noch gewerbliche Müll-Sammelstellen vor Fabriken, Handelsunternehmen, Bauhöfen. Betrieben wird dieses System der Müllsammlung von der "Altstoff Recycling Austria AG", kurz ARA genannt. Das System wurde 1993 erfunden und hat sich bei Haushaltsmüll einen Marktanteil von 80 Prozent, bei Gewerbemüll einen von 90 Prozent unter den Nagel gerissen. Das System funktioniert einfach: Produktions- und Handelsbetriebe zahlen der ARA für die Müllentsorgung Lizenzgebühren. Die beauftragt damit Müllentsorger und Recycling-Betriebe, die Mitglied im ARA Verein sind.

Kommission ist das System seit 1995 suspekt

Seit 1995 ist das System den Wettbewerbshütern der EU suspekt. Es schließe andere Müllentsorgungssysteme aus und halte durch dieses De-facto-Kartell die preise künstlich hoch. 2003 gab es eine EU-Genehmigung, allerdings mit Auflagen. An die hielt sich die ARA nicht, und nun holt die EU-Kommission zum finalen Schlag aus.

Drei Punkte sind es, die von der Brüsseler Behörde nun aufgeführt werden und mit der ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung festgestellt wird. Das Ganze geht unter anderem auf eine Hausdurchsuchung am Firmensitz der ARA in der Wiener Mariahilfer Straße im November 2010 zurück.

Marktabschottung, Zugangs-Verweigerung ...

Es sind schwere Geschütze, mit denen aufgefahren wird, und es läuft wohl auf eine Zerschlagung des jetzigen Müll-Sammelsystems hinaus. Die ARA habe, so die EU, anderen den Zugang zum Sammelsystem im Haushaltsbereich verweigert. Die ARA hat Nicht-Mitgliedsbetrieben durch vertragliche Kostenrisiken den Zugang erschwert. (Gemeint sind damit Verträge, in denen regionalen Entsorger auch die Betreuung von ganz anderen Gebieten vorgeschrieben hätte werden sollen.)

Und drittens: Die ARA hat den Markt für gewerbliche Verpackungen abgeschottet, weil (Dritten) gewerbliche Sammel-Stellen nur zu (höheren) Haushalts-Tarifen angeboten worden waren.

Im gewerblichen Müll-Bereich verstoße die ARA damit seit 1995 gegen die Wettbewerbsregeln der EU. Beim Haushaltsmüll immerhin noch seit 2007. Abgesehen vor der drohenden Zerschlagung des gut eingespielten Systems, droht darüber hinaus eine empfindliche Geldstrafe. Die Lizenzeinnahmen der ARA beliefen sich 2012 laut Bilanz auf 180 Millionen Euro, die Strafe könnte also 18 Millionen Euro ausmachen.

Es gibt nun noch die Möglichkeit für die ARA, bei einer mündlichen Anhörung die Feststellungen der EU-Kommission zu widerlegen. Mit der Sache betraute Personen geben dem aber keine Chance. "Was soll jetzt noch auftauchen, das Verfahren geht seit Jahren", sagte einer.

Auch die Mitgliedsbetriebe der ARA scheinen sich damit abgefunden zu haben, dass in diesem Markt künftig mehrere Anbieter tätig sein werden - im Haushaltsbereich fällt das Monopol 2015. "Es gibt eine klare Entscheidung, dass es einen Wettbewerb der Systeme geben muss, diese Entscheidung ist zu respektieren und wird Vor- und Nachteile für die Gesellschaft bringen. Für Saubermacher ist das zu bewältigen, das ist ein ganz normaler Prozess", sagte Horst Pirker, Chef der Saubermacher AG. Saubermacher betreibt für ARA unter anderem eine thermische Müllentsorgung in der Steiermark. Pirker: "Wir haben eine ausgezeichnete Kooperation mit der ARA. Sowohl ARA als auch wir haben uns neuen Rahmenbedingungen zu stellen. Es wird mehrere Kooperationspartner für uns geben müssen."

Mitgliedsbetriebe fügen sich ins Unvermeidliche

Die ARA selbst meinte zum Verfahren im Juli dieses Jahres: "Seit 2004 hat nicht ein einziger Mitbewerber die mit den Wettbewerbsbehörden abgestimmte Form der Mitbenutzung auch nur ernsthaft versucht. Nun gegen uns vorzubringen, wir hätten unsere Marktstellung missbraucht, ist uns deshalb unverständlich", sagte deren Vorstandsvorsitzender Christoph Scharff. "Wir haben uns stets rechtskonform verhalten."

Beschwerden kamen vor allem aus Deutschland

Die EU-Kommission sieht das ganz offenkundig anders. Konkurrierende Müllentsorger, die das Wettbewerbsverfahren in Brüssel in Gang setzten, legten der Kommissionen Papiere vor, in denen die ARA bei Gemeindeverwaltungen gegen diese Unternehmen auftrat mit der Befürchtung, dass sie diese Sammelleistung nicht erbringen könnten. Dies findet sich auch im vorläufigen Beschluss der EU-Kommission.

Die Arbeiterkammer (AK) kämpft ebenfalls seit 1995 gegen ihrer Meinung nach überhöhte Preise im ARA-System und erhofft sich durch das Vorgehen der EU-Kommission eine Marktöffnung. "Letztlich zahlt alles der Konsument. Mehr Wettbewerb ist eine Chance für fairere Preise. Derzeit muss man vermuten, dass Körberlgeld fließt", sagt AK-Experte Werner Hochreiter.

In Deutschland habe ein Urteil des Bundeskartellamtes dazu geführt, dass sich die Ausgaben für die Verpackungsentsorgung auf 800 Millionen Euro halbierten. In Österreich nimmt die ARA über Lizenzen 180 Millionen Euro ein. Hochreiter: "Der Vergleich der Umsätze ist ein immanenter Hinweis, dass es in Österreich zu teuer ist. Denn Deutschland hat zehn Mal so viele Einwohner."

Aus Sicht des Experten müssten große Handelsketten wie Billa und Spar aus dem ARA-System ausscheiden. Sie spielen derzeit im ARA-Verein eine führende Rolle und erbringen auch Dienstleistungen für die ARA. "In Deutschland wurden die Nutznießer aus der DSD (Duales System Deutschland) ausgeschieden, in Österreich sind sie noch drinnen. Das sind In-sich-Geschäfte, die zu überhöhten Preisen führen."

Handelskonzerne machten Druck für die ARA

Von Marktteilnehmern ist zu hören, dass die großen Supermarktketten auch Druck auf ihre Lieferanten ausüben, bei der ARA zu lizenzieren. "Das ist auch unser Eindruck", sagt Hochreiter. Auch im entsorgungsintensiven Bereich Sanitär, Heizung und Klima sollen die Verflechtungen stark sein.

Im Gewerbe ist zwar seit 1997 Wettbewerb erlaubt. Doch solche vermutlichen Praktiken dürften dem freien Spiel der Marktkräfte entgegenwirken. Das hat auch Auswirkungen auf den Bereich der Haushaltsentsorgung, der mit 150 von 180 Millionen Euro den Großteil am ARA-Umsatz macht. Denn wer im Gewerbe-Bereich Kunde ist, wird wohl eher nicht im Haushaltsbereich auf einen neuen Partner umsteigen.

Das könnte durchaus auch ein Preis des Erfolgs der ARA werden. Involvierte sind der Ansicht, dass es noch heuer ein rechtskräftiges Urteil der Brüsseler Wettbewerbshüter geben wird. Sollten die bestehenden Verträge nicht geändert beziehungsweise sich die Marktanteile kaum verschieben, droht wohl kurz danach erneut eine Hausdurchsuchung durch die EU. Mit der aktuellen Werbekampagne (siehe nebenstehendes Bild) versucht die ARA jedenfalls, Sympathie-Punkte zu sammeln. Die 105-seitige Auflistung der EU-Kommission, ausgelöst durch große Entsorger in Köln, liest sich freilich eher wettbewerbsfeindlich.