)
Landes- und Bundeslehrer sollen einheitliches Dienstrecht bekommen. | Wien. Der Ortstafelstreit so gut wie gelöst, die Verhandlungen über eine Spitalsreform aufgenommen - fehlt nur noch, dass der jüngst gezeigte Reformeifer auch die Schule erreicht. Die Regierung will jedenfalls am Dienstag "fast ohne Vorbedingungen" mit Gewerkschaftschef Fritz Neugebauer (V) ein neues Dienst- und Besoldungsrecht für Lehrer diskutieren.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Einzige Voraussetzungen: Das neue Dienstrecht müsse den modernen Erfordernissen von Schule gerecht werden und für junge Menschen attraktiv genug sein, dass sie Lehrer werden wollen, heißt es aus dem Büro von Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) zur APA.
Ziel dieses Treffens ist es, Themen für die verschiedenen Arbeitsgruppen aus Experten der Regierung und den Teilgewerkschaften der Lehrervertretung (Pflichtschulen, AHS, berufsbildende mittlere und höhere Schulen, Berufsschulen, Landwirtschaftslehrer) zu fixieren. Die Regierung wird dabei ein Aufteilen in die Themenpakete Berufsbild, Definition Funktionslaufbahn, Besoldungsmodelle, mittleres Management und Schulleitung sowie Verwaltungspersonal und Übergangsbestimmungen vorschlagen.
Für die Regierung werden neben Schmied auch Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S), Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (V) und VP-Bildungssprecher Werner Amon teilnehmen. Sie sollen auch jene "Steuerungsgruppe" bilden, die die generelle Linie des Bundes bei den Verhandlungen vorgibt und absegnet. Die Unterrichtsministerin möchte außerdem eine Art "Scharnierfunktion" ausüben. Das neue Dienstrecht könne schließlich nicht losgelöst von der Reform der Lehrerausbildung betrachtet werden.
Bis zum Jahresende soll nach Wunsch der Regierung das neue Dienstrecht stehen. Mit Neugebauer werde deshalb zuerst verhandelt, weil dieser als Gewerkschaftschef auch die Letztverhandlungen mit der Regierung führen und für die Dienstnehmer seine Unterschrift unter eine Einigung setzen werde, so Schmieds Sprecher. Nach Ostern sollen dann die ersten Gespräche mit der Lehrergewerkschaft stattfinden.
Ein Dienstrecht für Alle
Die Latte hat man sich hoch gelegt: Erstmals seit 1948 soll es wieder ein gemeinsames Dienstrecht für Bundes-und Landeslehrer geben. Ursprünglich als Provisorium bis zu einer endgültigen Regelung gedacht, wurde die Unterteilung zum Quell ewigen Streits zwischen Bund und Ländern.
Landeslehrer (Pflichtschullehrer) sind die rund 71.200 Pädagogen an den Volks-, Haupt-, Sonder-, Polytechnischen- und Berufsschulen. Ihr Dienstgeber ist das jeweilige Land - bezahlt werden sie allerdings fast vollständig vom Bund. Insgesamt beträgt das Budget für die Landeslehrer derzeit 3,4 Mrd. Euro pro Jahr - rein budgettechnisch sind sie "Sachaufwand".
Die Kosten für die Lehrer an den Volks-, Haupt-, Sonder- und Polytechnischen Schulen werden den Ländern anhand eines im Finanzausgleich festgelegten Schlüssels voll ersetzt. Derzeit wird an Volksschulen eine Lehrer-Stelle pro 14,5 Schüler, an Hauptschulen eine Stelle pro zehn Schüler, an Polytechnischen Schulen eine pro neun Schüler und im sonderpädagogischen Bereich eine Stelle pro 3,2 Schüler vom Bund finanziert. Dazu kommen noch zweckgebundene Extras für Kleinschulen und die Förderung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache. Bei den Berufsschullehrern erhalten die Länder dagegen nur die Hälfte der Kosten vom Bund ersetzt.
Lehrer, die die Länder über den vereinbarten Schlüssel hinaus anstellen, müssen sie großteils selbst bezahlen. Für diese "überzogenen Planstellen" werden dem Bund allerdings nicht die tatsächlichen Kosten refundiert, sondern nur das Gehalt eines (billigeren, Anm.) Junglehrers - und auch das ohne Zinsen. Aufgrund unterschiedlicher EDV-Systeme hat der Bund auch keinen Einblick in das tatsächliche Gehalt der Lehrer oder deren Lehrfächerverteilung.
Bundeslehrer sind u.a. die rund 20.000 Pädagogen an den AHS und ihre rund 21.000 Kollegen an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS). Ihr Dienstgeber ist der Bund, der sie auch bezahlt (2,8 Mrd. Euro/Jahr) und mittels einheitlicher EDV verwaltet.
Die beiden Lehrer-Typen haben nicht nur unterschiedliche Dienstgeber, sondern auch unterschiedliche Dienstrechte. Das Dienstrecht der Landeslehrer ist in einem eigenen Bundesgesetz geregelt (Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz/LDG). Die Regelungen für das Dienstrecht der Bundeslehrer finden sich in mehreren Gesetzen, etwa im Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz oder dem Beamtendienstrechts- bzw. Vertragsbedienstetengesetz. Unterschiede gibt es etwa im Ausmaß und der Ausgestaltung der Lehrverpflichtung, auch die Gehälter sind unterschiedlich hoch.
Auch der Ausbildungsweg ist unterschiedlich: Die AHS- und BMHS-Lehrer sind Uni-Absolventen, die Pflichtschullehrer haben zum größten Teil die ehemaligen Pädagogischen Akademien absolviert. Seit 2007 sind diese in Pädagogische Hochschulen umgewandelt - die Neuabsolventen sind ebenfalls Akademiker.