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"Ein Pensionsalter von 62 Jahren wäre die Lösung"

Von Brigitte Pechar

Politik

Sozialexperte Marin: Pensionsalter auf das Niveau von 1970 bringen. | Kommissionsleiter Schwarz kritisiert Mängel im Gesetz. | IHS-Experte: Pensionskommission ist zu keinen Maßnahmen fähig. | Wien. Die Pensionskommission unter der Leitung von Bernhard Schwarz konnte sich auch am Montag zu keinen gemeinsamen Empfehlungen durchringen. Das 34-köpfige Gremium war in zentralen Punkten uneinig. Schwarz will nun bis kommenden Montag einen Bericht vorlegen, der zwar die Erhöhung des faktischen Pensionsalters vorschlägt, aber keine konkreten Maßnahmen enthalten wird, wie man das erreicht.


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Schwarz hatte schon im Vorfeld angeregt, dass eine Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters auf 62 Jahre bis 2030 ausreichen würde, um die Mehrkosten für die älter werdende Bevölkerung abzudecken. Schwarz hatte schon im Vorfeld angeregt, dass eine Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters auf 62 Jahre bis 2030 ausreichen würde, um die Mehrkosten für die älter werdende Bevölkerung abzudecken. Auch Sozialexperte Bernd Marin hält die Anhebung des Pensionsalters auf das Niveau von Anfang der 1970er Jahre für sinnvoll. Dies würde auch den größten Druck aus dem System nehmen. "Das muss aber übermorgen geschehen und nicht erst 2030", sagte Marin zur "Wiener Zeitung". Alleine der Mehraufwand aufgrund der höheren Lebenserwartung betrage bis 2030 fünf Milliarden Euro.

"Das ist eine Einigung auf nichts", kritisierte Ulrich Schuh, Wirtschaftsforscher am Institut für höhere Studien (IHS) und Mitglied der Pensionskommission. Eine Empfehlung zur Erhöhung des Pensionsalters sei keine Maßnahme - aber genau solche sollte die Kommission der Politik präsentieren.

Gesetz nicht umsetzbar?

Dass die Pensionskommission auch im zweiten Anlauf - sie hätte schon im Herbst Maßnahmen empfehlen sollen - sich zu keinen Empfehlungen durchringen konnte, legt für Schuh drei Schlüsse nahe:

* Das Gesetz ist de facto nicht umsetzbar. Reformmaßnahmen sollen demnach so gestaltet sein, dass deren Wirkung gleichmäßig auf fünf Parameter verteilt werden: Beitragssatz, Konto-Prozentsatz (um wie viel ein Beitragsjahr die Ersatzquote erhöht), Anfallsalter, Pensionsanpassung und Bundesbeitrag. Niemand, so Schuh, kenne sich im Pensionssystem aus, es müsse durchforstet werden.

* Die Kommission in dieser Zusammensetzung bringt den Beweis, dass sie zu keinen konkreten Maßnahmen fähig ist. Der ÖVP-Wirtschaftsbund fordert bereits die Verkleinerung des Gremiums auf 12 Personen.

* Das Zeitmanagement und die Organisation der Kommission sind mangelhaft. Der Abschlussbericht müsste bei der Sitzung bereits vorliegen.

Die Uneinigkeit in der Kommission besteht zwischen Wirtschaftsvertretern und Arbeitnehmervertretern in der Annahme der Wirtschaftsentwicklung. Je nachdem, welche Daten man zugrunde legt, müssen 2060 entweder 4,5 Prozent oder 2,6 Prozent des BIP für die Pensionen aufgebracht werden. Die Wirtschaftskammer propagierte in der Sitzung ein Prämien-System für längeres Arbeiten. Schwarz vermisst Berechnungen, ob es dadurch zu Einsparungen käme und ob nicht jene profitieren, die ohnehin schon genug haben. Einigkeit herrschte darüber, dass der Beitragssatz nicht angehoben werden kann, um das Wirtschaftswachstum nicht zu gefährden. Diskutiert wurde auch, den Berufsschutz bei Invaliditätspensionen aufzuweichen. Die ÖVP-Senioren forderten die vorzeitige Abschaffung der Hacklerregelung.