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Die - noch nicht rechtskräftige - Strafe für Werberin H. lässt viele Schlüsse zu.
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Ja, vermutlich ist es richtungsweisend. Richter Michael Tolstiuk hat am Montag das Verfahren gegen die Werberin Tina H. im Verfahren rund um die Zahlung der Telekom an das BZÖ ausgeschieden und H. verurteilt. Nicht rechtskräftig wurde die Werberin zu 20 Monaten bedingter Haft und zur Zahlung von 240.000 Euro an die Telekom verurteilt.
Dieses Strafmaß lässt aus zahlreichen Gründen aufhorchen. So war H. als einzige der sieben Angeklagten geständig und legte auch dem Gericht E-Mails und Rechnungen vor, die darauf hindeuten, dass ihre Darstellung schlüssig war. Das bedeutet dreierlei: Eine derart eindeutige Beweislage gibt es nur in ihrem Fall, das heißt, man könnte argumentieren, dass die Zweifel bei den anderen Angeklagten weit höher sind als bei H. Zweitens jedoch nimmt der Richter mit diesem Urteil die Existenz von Scheinrechnungen und belastender E-Mails wohl als gegeben an, was zumindest ihre Mail-Partner, die teils ebenfalls auf der Anklagebank sitzen, belasten könnte. Schließlich ist das Ausmaß der Strafe trotz der Berücksichtigung zahlreicher mildernder Umstände hoch ausgefallen und könnte damit als Wink in Richtung der anderen Angeklagten zu verstehen sein. Denn im Fall H.s (wie auch in jenem ihres Werber-Kollegen Kurt S.) heißt es in der Anklageschrift, dass ihre Mithilfe bei der Aufklärung als mildernd anzuerkennen sei. In seiner Urteilsbegründung gestand Tolstiuk H. zu, dass ihr Tatbeitrag ein "einmalig falscher Schritt gewesen" sei. Und trotzdem ein derart harter Spruch? Das klingt nach der Schaffung eines Präzedenzfalls.
Spannend ist auch die Geldstrafe: 240.000 Euro müsste H. der Telekom zurückzahlen. Sie hat aber nur maximal 40.000 davon verbraucht und - wie sie sagt - nur 10.000 überhaupt für sich selbst genommen, den Rest überwies sie nach Karin Gastingers Ausstieg aus dem Wahlkampf der Agentur von S. Wenn es dem Richter bei der Beurteilung der Untreue um die Summe ging, die auf der Scheinrechnung stand, dann würde S. die restlichen 720.000 aus der Gesamtsumme, die von der Telekom ans BZÖ geflossen ist, zahlen müssen. Denn dies hat er über Scheinrechnungen erhalten. Auch bleibt die Frage offen, ob sich H. zivilrechtlich am BZÖ schadlos halten kann. Einem heißen Sommer folgt nun wohl ein heißer Herbst.