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+++ Die Patientenverfügung stärkt die Position der Patienten. | Ärzten ist per Strafgesetzbuch verboten, eigenmächtig Heilbehandlungen vorzunehmen, wenn Patienten einsichts-, urteils- und äußerungsfähig sind. Die Hospizbewegung drängt seit langem auf eine gesetzliche Regelung für jene Menschen, die dazu nicht mehr in der Lage sind. Ihr geht es darum, den Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen.
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Patientenverfügungen sind an sich in Österreich nichts Neues. In den letzten zehn Jahren hat der Hospizdachverband etwa 130.000 Broschüren mit einer Patientenverfügung versandt. Nur ein Bruchteil der Interessenten hat, so wird geschätzt, tatsächlich eine Verfügung unterzeichnet. Diese konnte vom Arzt berücksichtigt werden, musste aber nicht. Die nun von der Regierung beschlossene "verbindliche" Patientenverfügung wird für den Arzt eine große Entscheidungshilfe sein.
In Österreich haben sich im Jahr 2001 alle vier Parteien gegen die aktive Sterbehilfe ausgesprochen. Das bleibt auch so. Die Einführung der Patientenverfügung bedeutet passive Sterbehilfe. Das heißt aber auch, dass jene Menschen, die lebensverlängernde Behandlungen ablehnen, verstärkten Bedarf nach schmerzlindernder Pflege und Medizin haben werden. Derzeit gibt es in Österreich aber nur einen Lehrstuhl für Palliativmedizin - nämlich an der Uni-Klinik Wien im AKH. Dieser ist noch nicht mit Leben erfüllt.