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Ein Schritt zum Regenbogen

Von Brigitte Pechar

Politik

Justizministerin Karl: Reguläre Adoption nur für Heterosexuelle.


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Nur das Kind des Partners dürfen Homosexuelle künftig adoptieren, nicht aber Fremdkinder.
© fotolia

Straßburg/Wien. Homosexuelle Paare können ab sofort Kinder ihrer Partner adoptieren. Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am Dienstag verurteilt, dass gleichgeschlechtliche Paare in Österreich keine Möglichkeit haben, das Kind ihres Partners zu adoptieren. Das sei im Vergleich zu unverheirateten heterosexuellen Paaren diskriminierend. Keine Verletzung der Menschenrechtskonvention sehen die Richter im Vergleich zu verheirateten Paaren. Das Urteil beruft sich auf Artikel 14 der Menschenrechtskonvention (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).

Justizministerin Beatrix Karl regierte prompt und kündigte noch für das Frühjahr eine Gesetzesänderung an. Das wiederum freute Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek: "Für mich ist klar, dass es sowohl für verpartnerte als auch ledige Paare in Zukunft möglich sein soll, Stiefkinder zu adoptieren." Eine völlige Gleichstellung für Regenbogenfamilien ist aus Sicht der Frauenministerin "längst überfällig".

Worum geht es? Eine Frau hat in eine lesbische Beziehung ihren Sohn - der mittlerweile 17 Jahre alt ist - mitgebracht. Ein Antrag auf Stiefkindadoption wurde von einem österreichischen Gericht abgelehnt - und zwar ohne das Kindeswohl zu prüfen, wie das bei heterosexuellen Paaren der Fall wäre. In diesem Fall lebt auch der Vater noch und ist mit der Adoption nicht einverstanden. Allerdings war das keine Frage, die der EGMR geprüft hat. Da ging es nur um das Recht auf eine Kindeswohlprüfung. Das Paar lebt nicht in einer Eingetragenen Partnerschaft.

Der Obmann der Homosexuelleninitiative (Hosi) Wien, Christian Högl, freut sich über das Urteil, bemängelt aber, dass Österreichs Politik wieder einmal durch den EGMR zu einer Gesetzesliberalisierung gezwungen wird. Aber außer einigen Unterschieden zwischen Eingetragenen Partnerschaften und der Ehe sieht Högl im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" keinen großen Änderungsbedarf mehr: "Mit dem heutigen Tag ist der Großteil der Ungleichbehandlung erledigt."

Damit sei nämlich klar, dass auch in Eingetragenen Partnerschaften Stiefkindadoptionen ab sofort möglich sein müssten. Und das sei höchst an der Zeit, lebten doch an die 10.000 Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, sagte Högl.

Derzeit ist im Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft die Stiefkindadoption explizit verboten. Auch eine Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare ist derzeit vom Gesetz her nicht vorgesehen, da die Adoption eines Kindes die rechtliche Beziehung des Kindes zum Elternteil gleichen Geschlechts beendet: Adoptiert etwa ein Mann den Sohn seines Partners, würde die rechtliche Beziehung des Kindes zum leiblichen Vater beendet.

Jetzt ist Justizministerin Karl an der Reihe. Sie will aber "nur eine Mindestumsetzung des Urteils des EGMR" vornehmen. Das bedeutet demnach, dass die Stiefkindadoption sowohl für gleichgeschlechtliche Paare als auch für Eingetragene Partnerschaften möglich wird. Aber auch dann werde die letzte Entscheidung, ob eine Adoption dem Kindeswohl entspricht, bei Gericht liegen, hieß es aus dem Justizministerium. Und die Ministerin stellte gegenüber der "Wiener Zeitung" klar: "Die reguläre Adoption bleibt heterosexuellen Partnerschaften vorbehalten."

Was die Frage des leiblichen Vaters/der leiblichen Mutter betrifft, der/die nicht in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung lebt, so müsste dieser sein Kind für die Adoption freigeben. Aber in einzelnen Fällen könnte auch gegen den Willen des leiblichen Elternteils eine Stiefkindadoption erfolgen, wenn der Richter befindet, dass das dem Kindeswohl besser entspräche.

Hosi-Obmann Högl ist der harte Standpunkt der ÖVP zu einer völligen Freigabe der Adoption für homosexuelle Beziehungen nicht so wichtig: "In der Praxis spielen Fremdkindadoptionen bei homosexuellen Paaren kaum eine Rolle. Dennoch fordern wir dasselbe Recht." So seien etwa in Belgien Fremdkindadoptionen seit zehn Jahren erlaubt - ihm sei aber kein Fall bekannt. Dennoch wünscht sich Högl eine Reform des Ehe- und Scheidungsrechts. "Wer weiß, vielleicht gibt es ein Umdenken bei der ÖVP?"

Für Heinisch-Hosek ist das Urteil jedenfalls "richtungsweisend". Sie erwartet sich dadurch neuen Schwung in der Debatte über die völlige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften.

Bei den Grünen, bei der Hosi und bei weiteren Vertretern der SPÖ ist das Urteil des EGMR ebenfalls auf Zustimmung gestoßen. Die Grünen kündigten außerdem für die nächste Nationalratssitzung einen Antrag an, der das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare beinhaltet.

Mehr männliche Partnerschaften

Die Statistik Austria gab am Dienstag die Zahl der Eingetragenen Partnerschaften im Jahr 2012 bekannt: 386 gleichgeschlechtliche Paare haben sich verpartnern lassen. Das waren um 10,9 Prozent weniger als im Jahr davor. Unverändert blieb das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Männern und Frauen: Auch 2012 waren 59,8 Prozent der Paare männlich.