)
Weibliche Periode: Eine natürliche "regelmäßige Störung". | Ehemann einer Schauspielerin hat besondere Rechte. | Wien. Eigentlich müssten diverse Frauenrechtlerinnen, Frauenministerien und -staatssekretariate schon längst auf die Barrikaden gestiegen sein. Doch nichts dergleichen ist bisher passiert, das österreichische Schauspielergesetz enthält auch nach achtmaliger Novellierung - zuletzt 2001 - diskriminierende, sexistische Bestimmungen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 16 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
So darf zum Beispiel der Mann einer Schauspielerin nach der Hochzeit verlangen, dass diese ihren befristeten Schauspielvertrag kündigt. "Die Regelung ist gleichheitswidrig", poltert Rechtsanwalt Franz Marhold, Vorstand des Arbeits- und Sozialrechtsinstituts an der Karl-Franzens-Universität Graz, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Die Bestimmung gewährt nämlich nur Darstellerinnen, nicht deren männlichen Kollegen, ein Kündigungsrecht. Die Schauspielerin muss darüber hinaus laut Marhold auch das Verlangen ihres Mannes nach der Kündigung nachweisen. Der Rechtsanwalt ist sich allerdings sicher, dass diese Regelung "evident EU-widrig" ist. Wenn es in dieser Sache tatsächlich zu einem Verfahren kommen würde, würde das beim Europäischen Gerichtshof landen, so Marhold.
Die diskriminierende Kündigungsregelung ist jedoch noch nicht alles, was das Schauspielergesetz an Kuriosem zu bieten hat.
Nach den Bestimmungen über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommt eine Schauspielerin im Fall von "in der weiblichen Natur begründeten regelmäßigen Störungen" auch weiter ihr Gehalt bezahlt. "Diese Bezeichnung für die Menstruation ist ungeheuerlich", findet Marhold.
Was den Rechtsanwalt aber am meisten stört, ist die Tatsache, dass diese Bestimmungen trotz achtmaliger Novellierung des Gesetzes nicht entfernt worden sind. "So etwas hat im Rechtsbestand nichts verloren."
Großer Wurf geplant
Christoph Klein, Leiter des Sozialbereichs in der Arbeiterkammer Wien, erklärt, dass man eine Neu-Kodifikation des Arbeitsrechts - und damit auch des Schauspielergesetzes - schon länger im Auge hat. Dies sei aber schwierig, da es neben der Bereinigung unzeitgemäßer Bestimmungen auch um eine Vereinheitlichung des Arbeiter- und Angestelltenrechts geht. "Daran spießt es sich." Eine Bereinigung alleine wolle man nicht vornehmen, da es sonst heiße, man brächte eine Neu-Kodifikation nicht zustande.
Ein ausführlicher Beitrag von Franz Marhold erscheint auch in der "Asok" des Linde Verlags.