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Ein Steuervorteil für Verbesserungsvorschläge

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Das hat keinen Zusammenhang mit dem steuerlichen "Hochwasserpaket", ist aber ein Impuls zur Förderung der innerbetrieblichen Kreativität: Im Gesetz, das in erster Linie den Flutgeschädigten fiskalische Hilfe vermitteln soll, findet sich auch eine erweiterte Begünstigung für Prämien, die für Diensterfindungen oder Verbesserungsvorschläge an betriebliche Mitarbeiter bezahlt werden. Es handelt sich um einen verbesserten lohnsteuerlichen Vorteil.


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Solchen Prämien kommt schon bisher eine besondere steuerliche Begünstigung zu. Sie dürfen innerhalb eines sogenannten "Jahressechstels" der Bezüge mit dem kleinen feinen Steuersatz von 6% besteuert werden. Dieses Jahressechstel wird zusätzlich zu jenem gewährt, das für die sonstigen Sonderzahlungen (wie Urlaubszuschuss oder Weihnachtsremuneration) zur Verfügung steht.

Ausweitung ab 2003

Die ab 2003 vorgesehene Neuerung besteht nun darin, dass dieser "6%-Prämien-Topf" von einem Jahres-sechstel um 15% erhöht werden kann, dass also die günstige Besteuerung für ein entsprechend ausgeweitetes Prämienvolumen zur Verfügung steht.

Zu beachten ist, dass die Steuerbegünstigung für inner-betriebliche Verbesserungen nur dann zulässig ist, wenn die Prämien gemäß Kollektivvertrag oder gemäß Betriebsvereinbarung oder gemäß anderen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen als betriebsüblich anzusehen sind. Für die Prämien für Diensterfindungen gilt diese Einschränkung allerdings nicht.