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Ein unvollendeter Staat

Von Gerhard Strejcek

Eine der ersten Sitzungen der Nationalversammlung der deutsch-österreichischen Abgeordneten im Niederösterreichischen Landhaus in Wien.November 1918.Photographie.
© ullstein bild - Imagno / Austria

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Bekanntlich entstand die Republik Deutsch-öÖsterreich Ende Oktober 1918 (offiziell erst am 12.11., dem "ungeliebten" Staatsfeiertag) revolutionär, das heißt, es bestand nach der offiziellen, staatsrechtlichen Doktrin keine Rechtskontinuität zur k.u.k. Monarchie. Der Bruch konnte aber nur auf Verfassungsebene und im Völkerrecht stringent argumentiert werden, was die Position der Österreicher beim oktroyierten Vertrag von St. Germain-en-Laye allerdings nicht verbessern sollte. Man werde hier "schlimmer als ein Feind" betrachtet, beklagte der 1970 verstorbene Rechtswissenschafter Adolf Merkl, obwohl doch die Republik Deutsch-Österreich nie Krieg gegen die Alliierten geführt habe.

Die Staatsmänner der Entente sahen dies anders und kümmerten sich im Sommer 1919 nicht um die Theoretiker in Wien. Im September musste die konstituierende Nationalversammlung den Vertrag nolens volens absegnen, unter Tränen und Beifall aller Fraktionen verließen die kooptierten Südtiroler Abgeordneten das Parlament. Auch der Staatsname musste geändert werden, die kurze Epoche "Deutsch-Österreich" war damit fast vorbei, ein Jahr später besiegelte die neue Verfassung vom 1. Oktober 1920 den Bundesstaat, in dem wir heute noch leben.

Der Übergang vom alten "Österreich" (vormals Cisleithanien, k.u.k. Monarchie) zur Republik Deutschösterreich verlief de facto eher schleichend und manifestierte sich in einer neuen, herrschenden politischen Kaste. Für den Laien hatte sich in der Tat wenig geändert, sah man von der Absenz des Kaiserhauses ab. Aber wer nicht gerade rund um Laxenburg oder in Baden gewohnt hatte, bekam den Kaiser in den Jahren 1917/18 nur mehr selten zu Gesicht, am ehesten beim Umsteigen ins Automobil an der Philadelphiabrücke (er benutzte durchaus ökologisch-korrekt und bequem den Hofzug der heutigen Badner Lokalbahn, um zwischen den Residenzen zu pendeln) oder unweit von Schönbrunn.

Aus Sicht der Normalverbraucher und in größeren Zusammenhängen betrachtet hinkt die von Hans Kelsen und Merkl vertretene Diskontinuitätstheorie, auch wenn das Sprichwort "Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht" (es stammt vom deutschen Juristen Otto Mayer) allgemein einleuchtet und das System eines gefilterten Rechtsüberganges zwischen zwei staatlichen Gebilden treffend beschreibt. Von heute auf morgen kann ein neuer Staat ja kein komplettes Gerüst an Rechtsnormen aufbauen, schon gar nicht im existenziellen Überlebenskampf an allen Ecken und Enden und mit einer überforderten "provisorischen" Nationalversammlung, deren demokratische Legitimität zweifelhaft war. Das besserte sich erst mit den Wahlen vom 16. Februar 1919, als die Konstituante frei und allgemein gewählt wurde. Aber auch das misslang in einigen von Deutschösterreich beanspruchten Gebieten, wie vor allem in Südtirol, -mähren und in den deutschsprachigen Enklaven. Auf Verwaltungsebene galten die meisten Gesetze kraft ausdrücklicher Anordnung weiter, was übrigens auch in der Tschechoslowakei der Fall war, deren Sozialversicherungs-System mit veränderten Köpfen an der Spitze und geänderter Staatssprache wie unter dem Kaiser fortlief. Monarchisch ging es auch auf dem Hradschin und im Umfeld des neuen Präsidenten zu, der gewisse feudale Allüren zeigte. Tomaš Garrigue Masaryk legte Wert auf Stil, hielt eigene Pferde und ritt gerne aus wie einst Franz Joseph I. mit seiner Sisi. Echte Revolutionäre stellt man sich anders vor als den begabten Historiker, der mit seinem ehemaligen Abgeordnetenkollegen und Freund seit Kindestagen in Göding (Mähren), Josef Redlich, weiter ein gutes Einvernehmen behielt. Zeitweise stand sogar ein Ministeramt in Prag für den in der nachmaligen Kreisky-Villa in der Armbrustergasse wohnhaften, ehemals "deutsch-fortschrittlichen" Politiker jüdischer Herkunft im Raum. Zu einem Besuch am Hradschin kam es in den 1920ern nicht, aber zur politischen Berufung. Aus tschechischer Sicht hatte man sich im Herbst 1918 aus dem "Völkerkerker" befreit, und in Prag tobte die Menge am Wenzelsplatz und verteilte zynische Parten, auf denen der verblichenen Monarchie ohne Bedauern gedacht wurde. Doch auch die neue tschechoslowakische Republik, die auf eine Einigung in Pittsburgh und auf ein geschicktes Lobbying in London zurückging, barg bereits den nationalen Spaltpilz in sich, der den neuen südslawischen Staat der Serben, Kroaten und Slowenen (Bosnier und Montenegriner kamen im Namen nicht vor) noch viel stärker befallen sollte.

Ob hingegen auch in Wien tatsächlich, das heißt auch in empirisch-politischer Betrachtung, im Herbst 1918 "revolutionäre" Ereignisse stattfanden, kann nach der Beobachtung einiger Zeitgenossen dahingestellt bleiben. Die Massen in der Herrengasse (im Oktober) und vor dem Parlamentsgebäude (im November) blieben zumindest überschaubar, gezündelt wurde nur von Kommunisten, die ihre Chance gekommen sahen, aber mitunter eher "linkisch" agierten, wie der Autor Egon Erwin Kisch, der martialisch im Pressegebäude auftrat, wo er seinen Bruder traf, und Franz Werfel, der als Industriellensohn kurz zum "Mode-Linken" wurde und eine flammende Rede vor der roten Garde am Deutschmeisterplatz hielt. Laut Arthur Schnitzler, der im Oktober und Anfang November 1918 in Wien weilte, gingen zwar am 30.10. und am 12.11. "welthistorische" Ereignisse vor sich, die aber aus der Nähe betrachtet nicht allzu großartig auf ihn wirkten. Nicht unähnlich (kritisch) beurteilte Robert Musil die Kooperation der Organe der k.u.k. Monarchie, welche die Macht nahezu freiwillig an die Vertreter des neuen Staates abgaben. Als Offizier der k.u.k. Monarchie hatte Musil immerhin an der italienischen Front sein Leben für jenen Kaiser riskiert, der nun im Vorhinein alle Entscheidungen über die neue Staatsform akzeptierte und sich von den "Staatsgeschäften" zurückzog.

Auch die letzte k.k. ("österreichische") Regierung unter dem Strafrechtsprofessor Heinrich Lammasch demissionierte leise und ohne Aufhebens, obwohl ihr Staatsrechtsexperten wie Josef Redlich (Finanzen) und der wehrhafte Prälat Ignaz Seipel, ein redegewandter Verfassungskenner, angehörten. Einige dezidierte Monarchisten und Legitimisten, Reichsratsabgeordnete und Angehörige ehemaliger k.k. Regierungen sollten in der jungen Republik noch eine politische Rolle spielen, wie Franz Klein, welcher der Delegation in St. Germain angehörte oder Redlich, der auch unter der Regierung Buresch 1931 Finanzminister wurde. Als Treppenwitz der Geschichte gilt, dass sogar der zweite Bundespräsident der Republik Österreich, Wilhelm Miklas, der 1928 von der Bundesversammlung gewählt wurde, im Herbst 1918 noch für die Beibehaltung der Monarchie eingetreten war und dass auch sein am 8.12.1920 gewählter Vorgänger, der volkstümliche Hobby-Landwirt, liberale Ökonom und Dichter Michael Hainisch, zumindest optisch einem Autokraten ähnelte.

Völkerrecht und Staatsbürgerschaft

Aus völkerrechtlicher Sicht kann der Zerfall der Habsburgermonarchie in Nationalstaaten als "dismembratio" eingestuft werden. Ein ähnliches Schicksal ereilte Ende des 20. Jahrhunderts die
Sowjetunion und die Volksrepublik Jugoslawien. Beide sind als Völkerrechtssubjekte untergegangen wie einst die Donaumonarchie Österreich-Ungarn, jener Staat, der "sich selbst nur noch mitmachte", wie einst Musil im Kapitel "Kakanien" seines Opus magnum schrieb. Die einzelnen, vormals weitgehend unselbständigen und durch zentrale Regierungen und zwei Parlamente zusammengehaltenen Glieder der Doppelmonarchie, welche Kaiser Karl I. in Personalunion regiert hatte, verfügten nun allesamt über Staatsgewalt und ein Staatsgebiet. Um Grenzen, Menschen und Umfang wurde aber noch in Kärnten bewaffnet und am grünen Tisch in Trianon und St. Germain gekämpft. Das Gesetz vom 5. Dezember 1918 (StGBl 91) "über das deutschösterreichische Staatsbürgerrecht" bestimmt vorsorglich eine größere Gruppe zu Bürgern. Merkl erläuterte dieses rasch hingeworfene Rumpfgesetz in seinem Werk "Die Verfassung der Republik Deutsch-
österreich", das 1919 bei Franz Deuticke als "kritisch-systematischer Grundriss" erschien und das einzige staatsrechtlich-monografische Werk dieser Ära darstellt. Kelsen gab 1919 allein einen Kommentar heraus, wogegen am B-VG-Kommentar 1922 Georg Fröhlich und Merkl und der junge Ludwig Adamovich mitwirkten. Weder ein Bekenntnis noch ein Verleihungsakt waren erforderlich, um dem neuen Staat anzugehören, Staatsbürger wurde, wer am 5.12.1918 in einer Gemeinde Deutschösterreichs heimatberechtigt war.

Eine Erklärung, zum neuen Staat gehören zu wollen, war für jene möglich, die nicht unter die generelle Regel fielen, weil sie außerhalb des neuen Staatsgebiets "heimatberechtigt" waren; das galt insbesondere für "deutsche Beamte, die in einem nichtdeutschen Teil der Monarchie ihren Dienst getan hatten" (etwa in Czernowitz, Lemberg, Tarnópol, Prag oder Trient). Ein Bekenntnis für einen anderen Staat war für jene möglich, die nicht Staatsbürger bleiben wollten und sich beispielsweise der Tschechoslowakei anschließen wollten, was auch einstige Politiker und Industrielle wie Minister Anton Urban (Brauerei) oder Redlichs Bruder (Gödinger Zuckerfabrik) in Anspruch nahmen. Maßgeblich war, dass eine Person seit 1.8.1914 ununterbrochen ihren Wohnsitz im nachmaligen Deutschösterreich hatte, der Militärdienst schadete dem nicht; auch Staatenlose oder Ausländer wurden so "Deutsch-Österreicher". Laut Kelsen wirkte das Gesetz deklarativ, laut Merkl hingegen konstitutiv für den Status als Inländer. Letzterer betonte, dass ein vernünftiges Ergebnis nur so möglich sei, dass die Staatsbürgerschaft demjenigen zuerkannt werde, der bei Fortbestand des alten Österreich in eine Gemeinde des von Deutschösterreich in Anspruch genommenen Staatsgebietes heimatberechtigt gewesen wäre. Das gilt auch für Südtirol, da dessen Gebiet von Deutschösterreich beansprucht wurde, das aber durch nachfolgende Verträge, die nach 1946 bestätigt wurden, endgültig an Italien fiel.

Gerhard Strejcek: "Der unvollendete Staat. Adolf Julius Merkl und die Verfassung der Republik Deutschösterreich 1918/19", New Academic Press, 96 S., 12 Euro (ISBN 978-3-7003-2106-4)