Zum Hauptinhalt springen

Ein Urteil mit Vorbildwirkung

Von Martyna Czarnowska und Wolfgang Zaunbauer

Politik
Ein abschreckendes Exempel statuieren wollte Richter Olschak an Strasser.
© photonews.at/Schneider

Walter Geyer: "Generalprävention gerade in Politik-Wirtschaft wichtig."


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 11 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Brüssel/Wien. "Ich kommentiere kein Urteil eines unabhängigen Gerichts", ist die Standardantwort, die man von ÖVPlern seit dem Urteil gegen ihren früheren Parteifreund Ernst Strasser hört. Und: "Ernst Strasser ist kein ÖVP-Mitglied mehr."

Das bestätigt gegenüber der "Wiener Zeitung" auch der Wiener ÖAAB, wo Strasser Mitglied war, wie sich aber herausstellte, nie Mitgliedsbeiträge bezahlt hat. Dort wurde er noch im März 2011 ausgeschlossen, als die Lobbying-Affäre öffentlich wurde.

In der Causa wurde der Ex-Innenminister am Montag von einem Wiener Schöffensenat wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren Haft verurteilt. In zwei Monaten dürfte das schriftliche Urteil von Richter Georg Olschak vorliegen. Strassers Anwalt hatte umgehend Nichtigkeit und Berufung angemeldet. Vor dem OGH dürfte die Causa damit frühestens im Mai landen. Eine Entscheidung wäre damit noch in diesem Jahr wahrscheinlich.

Das Urteil wurde vor allem von Strafrechtlern als sehr hart bezeichnet. Strassers Anwalt Thomas Kralik meinte etwa, selbst bei der Vergewaltigung einer Minderjährigen sei die Strafe milder.

Justizministerin Beatrix Karl wollte zwar das Strasser-Urteil im Detail nicht kommentieren, kündigte am Dienstag am Rande des Ministerrats allerdings an, sich der Frage der Strafrelation annehmen zu wollen. Auch die Ministerin räumt ein, dass es ein Missverhältnis zwischen Strafen für Vermögensdelikte und für Vergehen gegen Leib und Leben gibt. Noch im Jänner soll eine Expertengruppe dazu eingesetzt werden, die eine Novellierung des Strafgesetzbuches vorbereiten soll. 2015, zum 40. Geburtstag der letzten großen StGB-Novelle, soll die Reform dann abgeschlossen sein.

Mit seinem durchaus harten Urteil wollte Richter Olschak laut eigenem Bekunden ein Zeichen setzen, dass Korruption in Österreich nicht mehr geduldet wird. Olschak hofft auf eine abschreckende Wirkung des Urteils.

Aus Sicht von Franz Fiedler von Transparency International Österreich könnte das Urteil tatsächlich als Richtschnur für künftige Fälle dienen und durchaus abschreckend wirken. Allerdings hänge viel davon ab, wie der OGH in der Sache entscheidet.

"Nicht mild, aber auchnicht übertrieben streng"

Für den früheren Leiter der Korruptionsstaatsanwaltschaft, Walter Geyer, "passt" das Urteil: "Es ist nicht mild, aber auch nicht übertrieben streng." Allerdings sei der Fall Strasser auch "ungewöhnlich und schwer vergleichbar mit anderen Kriminalfällen". Eine generalpräventive Wirkung, wie vom Richter beabsichtigt, sei "gerade im sensiblen Bereich Politik-Wirtschaft sehr wichtig", sagt Geyer zur "Wiener Zeitung".

Von dem Urteil werde auch Österreichs Ansehen profitieren, glaubt der pensionierte Korruptionsjäger - "nicht unmittelbar, aber mittelfristig". Vor allem würde die Öffentlichkeit nun den Eindruck gewinnen, dass sich in Sachen Korruptionsbekämpfung in Österreich etwas tut: Sei es das Lobbying-Gesetz oder das verschärfte Parteienfinanzierungsgesetz.

Aber auch auf europäischer Ebene hat der Fall einiges bewirkt. Das EU-Parlament hat Konsequenzen aus den Vorfällen gezogen, die nicht nur Strasser, sondern auch einen rumänischen und slowenischen Abgeordneten betroffen hatten. So müssen die Mandatare seit einem Jahr einem Verhaltenskodex entsprechen, der sie dazu verpflichtet, vollständige Angaben zu ihren Nebeneinkünften und -tätigkeiten zu machen. Es geht dabei um Einkünfte, die 500 Euro pro Monat oder 5000 Euro pro Jahr übersteigen. Geldgaben oder Geschenke mit einem höheren Wert als 150 Euro dürfen sie überhaupt nicht annehmen.

Ein eigenes Gremium soll darüber wachen, dass der Verhaltenskodex eingehalten wird. Er kann Sanktionen verhängen, die vom Sitzungsausschluss bis zum Entzug von Funktionen reichen.

Andere Abgeordnetenoch unbehelligt

Nicht nur Strasser war den "Sunday Times"-Journalisten auf den Leim gegangen. Während allerdings der österreichische Ex-Innenminister nun erstinstanzlich zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, sitzt der rumänische EU-Mandatar Adrian Severin immer noch im EU-Parlament. Er hatte sogar einen Antrag im Sinne der als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten eingebracht. An einen freiwilligen Rücktritt denkt er nicht.

Strafrechtlich ebenfalls unbehelligt ist der Slowene Zoran Thaler. Auch er redet sich wie Strasser auf eine Geheimdienst-Affäre hinaus. Das EU-Parlament hat er nach Auffliegen der Affäre im Frühjahr 2011 verlassen.