Zum Hauptinhalt springen

Ein Urteil ohne Folgen

Von Walter Hämmerle

Politik

Am 13. Dezember jährt sich jenes Erkenntnis zum zweiten Mal, mit dem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Kärntner Ortstafelregelung als verfassungswidrig aufgehoben und der Politik den Auftrag zu einer Neuregelung erteilt hat. Geschehen ist bis heute allerdings nichts.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 21 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Verfassungsrechtliche Konsequenzen hat diese Nicht-Beachtung eines VfGH-Urteils durch die Politik allerdings keine. Den Vätern der österreichischen Bundesverfassung, insbesondere Hans Kelsen, wäre ein solches Vorgehen ganz einfach nie in den Sinn gekommen, weshalb er auch keine Vorkehrungen für diesen Fall getroffen hat, meint der Vize-Präsident der Österreichischen Liga für Menschenrechte und ehemalige ÖVP-Politiker Heinrich Neisser.

Auch Liga-Vizepräsidentin und Grün-Abgeordnete Terezija Stoisits kritisiert die hier zum Ausdruck kommende Ignoranz der Verantwortlichen. Dies lasse ein bedenkliches Verständnis von Rechtsstaatlichkeit vermuten. Gespannt ist Stoisits bereits, wie der Kommentar des seit gut einem Jahr amtierenden VfGH-Präsidenten Karl Korinek auf den bevorstehenden zweiten Jahrestag des Erkenntnisses ausfällt.

Damals sorgte der VfGH-Spruch für hochgehende Wogen. Vor allem der damalige VfGH-Präsident Ludwig Adamovich war das Ziel heftiger, nicht zuletzt auch persönlicher Angriffe des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider. Dieser hatte damals gemeint, man müsse den VfGH "zurechtstutzen". Für Neisser handelte es sich um die "größte und rücksichtsloseste Attacke gegen den VfGH überhaupt". Er sieht das Nicht-Handeln der Politik durchaus im Zusammenhang mit dem Diktum des "Zurechtstutzens".