Kärntens Angst vor „Slowenisierung“ und ihre Folgen
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Beim Vertrag von Lissabon handelt es sich um ein völkerrechtliches Abkommen zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Ratspräsidentschaft in Lissabon unterzeichnet wurde. Er soll die Struktur und die Rechtspersönlichkeit der EU definieren. Er sollte bis zum 31.12.2008 ratifiziert werden. Aufgrund der Ablehnung beim Referendum am 12. Juni 2008 konnte er zu diesem Zeitpunkt nicht in Kraft treten.