Zum Hauptinhalt springen

Ein Wiener Backhendl aus Polen

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft

Die Herkunft von Frischfleisch muss ab April verpflichtend angegeben werden - die Landwirtschaftskammer fordert diese Kennzeichnung auch in der Gastronomie sowie für verarbeitete Fleisch-, Milch- und Ei-Produkte.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 10 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Wien. Wiener Backhendl (Polen), Putenschnitzel (Ungarn), Schweinsmedaillons (Österreich) - das könnten Verbraucher bald auf der Speisekarte in Restaurants oder auf dem Menüplan in Kantinen lesen, ginge es nach dem Wunsch der Landwirtschaftskammer: Konsumenten sollen wissen, wo Fleisch und Eier in der Gastronomie und woher die Hauptzutat von verarbeiteten Fleisch- und Milch-Produkten kommt und woher die Eier in verarbeiten Produkten stammen.

"Es ist unfair, dass jemand mit österreichischer Anmutung Geschäfte macht", sagt Landwirtschaftskammer-Präsident Hermann Schultes und verweist auf rot-weiß-rote Verpackungen von Produkten aus dem Ausland, die an österreichische Herkunft denken lassen. Als Vorbild in der Gastronomie sieht er die Schweiz, wo das Produktionsland von Fleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen in Restaurants, Spitälern, Kantinen in der Speisekarte oder auf einem Plakat ersichtlich sein muss.

Ab dem 1. April 2015 muss in der EU die Herkunft von frischem, gekühltem und gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch in allen Vertriebsschienen angegeben werden - für Rindfleisch gilt diese Pflicht schon länger. Verpflichtend ist die Herkunftskennzeichnung "aufgezogen in" und "geschlachtet in". Freiwillige Angaben wie "Österreichisches Schweinefleisch" sind künftig nur erlaubt, wenn das Tier hierzulande geboren, gemästet und geschlachtet wurde. Für die Gastronomie gilt diese Regelung nicht.

Warnung vor Alleingang

Den Landwirtschaftsvertretern geht die EU-Verbraucherinformationsverordnung, die ab dem 13. Dezember 2014 in Kraft tritt und unter anderem Verbraucher besser vor Täuschung schützen soll, zu wenig weit.

Das Gesundheitsministerium setzt sich ebenfalls für eine verpflichtende Kennzeichnung der Hauptzutat in Produkten wie Schinken und Käse ein. Bevor nationale Schritte überlegt werden, will man aber einen für Dezember angekündigten Bericht der EU-Kommission zur Verordnung abwarten, sagt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Eine Kennzeichnung in der Gastronomie sei bisher hingegen kein Thema gewesen.

Die Lebensmittelindustrie wehrt sich seit jeher gegen eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Hauptzutat in verarbeiteten Produkten wie Wurst oder Leberkäse. Die Hersteller kaufen für die Produktion von Wurst oder Fertiggerichten Fleisch aus verschiedenen Ländern. Somit kann in dem Lebensmittel Fleisch aus verschiedenen Lieferungen verarbeitet sein. Für eine detaillierte Unterscheidung müssten demnach kleinere Chargen verarbeitet werden, wodurch die Kosten ansteigen würden.

Kritisch stehen die Produzenten auch der Forderung der Landwirtschaftskammer gegenüber, das Ursprungsland von Eiern und Haltungsform der Legehennen bei jedem verarbeiteten Erzeugnis mit Ei-Anteil verpflichtend anzugeben. Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin im Fachverband der Lebensmittelindustrie, warnte zuletzt vor einem Alleingang Österreichs: Nur wenn die Herkunftskennzeichnung in allen europäischen Ländern verpflichtend ist, hätten heimische Betriebe keine Kosten- und Wettbewerbsnachteile.

"Bergerzeugnis" ist geschützt

Für Kritik von Bauernvertretern sorgt außerdem, dass Bezeichnungen wie "Almbutter" oder "Bauernwurst" den Verbrauchern eine bäuerliche Herkunft vortäuschen, obwohl sie industriell gefertigt werden. Mit der Unterschriftenaktion "Bauernbrot ist Brot vom Bauernhof" unterstützten 43.000 Unterzeichner die Petition, dass die Bezeichnung "Bauer" nur für Produkte vom Bauernhof verwendet werden darf. "Bauer" steht allerdings bei Brot, Schinken, Speck und Butter weiterhin nicht für die Herkunft eines Produktes, sondern für eine Rezeptur, Herstellungsweise oder Qualität.

Die Qualitätsangabe "Bergerzeugnis" dagegen ist für Erzeugnisse tierischen Ursprungs durch eine EU-Verordnung geschützt. Für Produkte wie Bergkäse oder Bergschinken müssen die Tiere, von denen Fleisch, Milch oder Käse stammen, mindestens in den beiden letzten Dritteln ihres Lebens in Berggebieten gehalten worden sein.