Den Fall des Wiener Imams Abu Muhammad hat die "Wiener Zeitung" veranlasst, nachzufragen, nach welchen Kriterien sich der Staat seine neuen Bürger aussucht. Ab 2006 soll ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz die Einbürgerung erschweren.
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Muhammad hatte in der Vorwoche erklärt, er glaube nicht an die Demokratie. Der Verfassungsschutz hat daraufhin am Mittwoch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft geschickt.
Solche Fälle, ist man im Innenministerium überzeugt, kann man auch in Zukunft nicht verhindern, denn bei der Einbürgerung geloben die Menschen natürlich, "der Republik Österreich als getreuer Staatsbürger" angehören zu wollen. Dennoch leisten Justizministerium und Innenministerium schon Vorarbeiten für ein schärferes Staatsbürgerschaftsgesetz, das nach dem Willen von Justizministerin Karin Gastinger schon ab 1. 1. 2006 in Kraft sein soll. Die Verhandlungen auf politischer Ebene beginnen zwar erst im Herbst, dennoch gibt es schon einige konkrete Eckpunkte: So werden vor allem die Fristen für eine vorzeitige Einbürgerung (derzeit ein bis vier Jahre Aufenthalt) erhöht. Im Regelfall ist die Einbürgerung nach zehn Jahren möglich.
Härter als bisher sollen auch die Deutschkenntnisse nachgefragt werden. Mit Alltagssprachkenntnissen wird man dann nicht mehr auskommen. Wie und ob Fragen nach Grundwerten in den Kriterienkatalog eingebaut werden, ist noch offen.