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Eine alpenländische Steueroase: Liechtenstein massiv unter Druck

Von Karl Leban

Analysen

Seit Tagen ist das Fürstentum Liechtenstein in den Schlagzeilen internationaler Medien. Der sechstkleinste Staat der Welt, der mit seinem liberalen Stiftungswesen zum illegalen Transfer von Geldvermögen geradezu einlädt, hat Deutschland einen Steuer-Skandal beschert, der vermutlich alles bisher Dagewesene in den Schatten stellt.


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Steuerfahnder haben Privatstiftungen in Liechtenstein und anderen Steueroasen wie Andorra oder Monaco schon lange im Visier - und sprechen daher unverblümt auch von "Hinterziehungsstiftungen".

Nach Expertenschätzungen sind weltweit zweistellige Milliarden-Euro-Beträge in solchen Stiftungen gebunkert, um die Gelder dem deutschen Fiskus zu entziehen. Betroffen sind freilich nur die Inhaber großer Vermögen. Denn erst ab einer Summe von etwa fünf Millionen Euro macht das Einrichten einer Stiftung auch Sinn.

Als Steueroase lebt Liechtenstein vom Zustrom ausländischen Kapitals. Knapp ein Drittel der Wirtschaftsleistung gehen auf das Konto von Finanzdienstleistungen. Für das unbürokratische Einrichten von Privatstiftungen ist deshalb auch eine eigener Industriezweig entstanden, der bereits seit Jahrzehnten blüht und gedeiht. So kann in Liechtenstein binnen zwei Stunden eine komplette Stiftung eingerichtet werden - mitsamt Bankkonto und Stiftungsorganen. Bei den unzähligen Treuhandkanzleien, die in dem alpenländischen Steuerrefugium residieren, können Stiftungen de facto von der Stange gekauft werden.

Was viele Reiche - vor allem aus Steuerhochburgen wie Deutschland - dazu veranlasst, heikles Geldvermögen am Fiskus vorbeizuschleusen, sind die Steuersätze für Stiftungen. Denn die sind in Liechtenstein lächerlich gering. Zu berappen ist lediglich eine jährliche Kapitalsteuer, die maximal 0,1 Prozent beträgt (zumindest aber 1000 Schweizer Franken). Bei größerem Anlagevermögen kann sich dieser Steuersatz sogar auf bis zu 0,05 Prozent verringern.

Zudem ist es in Liechtenstein das liberale Steuerrecht selbst, das betuchten Personen aus dem Ausland weitgehend Diskretion gegenüber den Steuerbehörden im jeweiligen Land sichert. Das Hinterziehen von Steuern gilt im Fürstentum nämlich nicht als Straftatbestand. Aus diesem Grund verweigert der Kleinstaat grundsätzlich auch Amtshilfe bei grenzüberschreitenden Steuerermittlungen.

Für Liechtenstein wächst freilich der Druck, sich angesichts der aktuellen Affäre in Deutschland künftig generell kooperativer zu verhalten und auch entsprechende gesetzliche Reformen einzuleiten (etwa mit der Schaffung eines Stiftungsregisters und einer gestärkten Finanzaufsicht).

Allerdings zeigt die erste Reaktion des Fürstenhauses, wie stark Liechtenstein vom Geschäft mit der Verschwiegenheit abhängig ist. Staatsoberhaupt Erbprinz Alois Liechtenstein hat den Anlegern weiter Diskretion zugesichert. Seite 25