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Die kürzlich im Nationalrat beschlossene Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes steht in Diskussion, weil sie Ei- und Samenzellspenden nicht nur für heterosexuelle, sondern auch für homosexuelle Paare erlaubt. Die Novelle würde Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, aber auch zwischen Erwachsenen verändern, warnte die Philosophin Barbara Kadi am Montagabend bei einer Publikumsdiskussion: "Künftig können wir uns nicht darauf verlassen, dass wir mit einem Fremden nicht verwandt sind."
Stimmt das? Niemand kennt die Zukunft, aber dank der geltenden Gesetzeslage ist die Gefahr begrenzt. Das Gesetz hält fest, dass "Samen eines Dritten für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung" in höchstens drei Ehen oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften verwendet werden dürfen. Somit erhöht die Quote an Seitensprüngen die Chancen, dass irgendwann alle mit allen verwandt sind, wohl mehr.
Wie verhält es sich mit einer Veränderung der Eltern-Kind-Beziehungen? Zu den Grundvoraussetzungen für ein glückliches Familienleben zählen persönliche Nähe, Vertrauen, Stabilität, Herzlichkeit, Verlässlichkeit und Liebe. Daran können die neue Richtlinie nicht rütteln, sondern sie nur die Umstände verändern, in denen sich Beziehung entwickeln kann.
Es bleibt die gravierende Frage der Identität. Berichten zufolge haben die Kinder von Samenspendern den intrinsischen Wunsch, ihre Eltern zu kennen. Auch hier hilft das Gesetz: In Österreich haben Kinder ab dem 14. Lebensjahr ein Recht auf die Namen "ihrer" Spender, also ihrer leiblichen Eltern. Wenn sie wollen.